Hausvertrag ab wann rechtskräftig ? Thema Grunderwerbsteuer

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K

Kluesic

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur grunderwerbsteuer.
Meine Frau und ich habe mit einer Baufirma XY einen Hausvertrag im Monat 06/2010 gemacht, inkl der Ausstiegsklauseln wenn eine Finanzierung nicht darstellbar ist oder das Grundstück nicht erworben werden kann.
Das Grundstück haben wir in diesem Monat, also in 07/2010 gekauft. Die Rücktrittsklauseln sind noch nicht entfernt worden ,es soll aber die nächsten Tage passieren.
Meine Frage jetzt: Ab wann ist der Hausvertrag rechtskräftig? Muss in unserem Fall die grunderwerbsteuer auf auf Haus + Grundstück gezahlt werden oder gilt hier das Datum, an dem der Vertrag rechtskräftig ist, sprich dann wenn die Ausstiegesklauseln Finanzierung und Grundstück entfernt werden.
Wir möchten natürlich nur die Steuer auf das Grundstück zahlen, unsere Hausbaufirma sagt auch, das wäre so der normale Ablauf...

Danke für eure Beiträge....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

Kluesic

Das Grundstück wurde von einem Tochterunternehmen der Sparkasse H gekauft, die in keinerlei Verbindung mit unserer Baufirma steht. Im Notarvertrag steht drin, dass das Grundstück unbebaut und bauträgerfrei ist.
Ab wann ist der Hausvertrag rechtkräftig ? Wenn alle Vorbehalte rausgenommen wurden oder bei Unterschrift des Vertrages in 06/2010? Das für den Fall, dass das Finanzamt den Hausvertrag sehen möchte....
 
Zuletzt bearbeitet:
6

6Richtige

Der Vertrag ist rechtskräftig geschlossen wenn er von Dir und der Geschäftsleitung unterschrieben wurde. Wenn Hausverkäufer und Grundstücksverkäufer nicht identisch/verbandelt sind, zahlst Du die Steuer nur aufs Grundstück.
 
K

Kluesic

Das wäre ja grundsätzlich erstmal schön.
Auch wenn der Hausvertrag vor dem Grundstückskauf abgeschlossen wurde ?
Das Problem war ja auch: Ohne Hausvertrag keine Finanzierung und ohne Finanzierung kein Grundstück. Da beisst sich die Katze in den Schwanz.....
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
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