ᐅ Hofeinfahrt / Terrasse schlecht ausgeführt
Erstellt am: 11.11.17 10:52
Momentan brauchst du meiner Meinung nach noch keinen Anwalt.
Momentan muss er dir noch beweisen das er seine Arbeit fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN) ausgeführt hat. Dies würde ich schriftlich von Ihm verlangen auch würde ich schriftlich eine Mängelanzeige schrieben mit Fristsetzung und danach noch eine 2te Frist. Erst danach würde ich einen Anwalt einschalten oder eben das Geld einfach nicht zahlen. Fristen hast du ja dann genug gesetzt.
Momentan muss er dir noch beweisen das er seine Arbeit fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN) ausgeführt hat. Dies würde ich schriftlich von Ihm verlangen auch würde ich schriftlich eine Mängelanzeige schrieben mit Fristsetzung und danach noch eine 2te Frist. Erst danach würde ich einen Anwalt einschalten oder eben das Geld einfach nicht zahlen. Fristen hast du ja dann genug gesetzt.
Nordlys schrieb:
Was ist die Alternative?
Auf Nachbesserung bestehen und nicht einen Rabatt raushandeln.
Lern was draus: Material selbst besorgen und den Handwerker ,nur`den Arbeitslohn verdienen lassen geht fast immer schief. Und wenn er Dir nur Wutpreise für die Arbeit macht... also jetzt einfach hartnäckig die Zahlung verweigern wie oben beschrieben. Hart bleiben bei Mahnungen. Du lieferst fehlerfreie Geldscheine, wenn er fehlerfreie Arbeit liefert.
Du hast die Kohle und sitzt damit am längeren Hebel. Fordere zur zweiten Nachbesserung mit Frist auf. Macht er es dann nicht ordentlich, hol dir nen Angebot um die Fläche in Ordnung bringen zu lassen und ziehe diese Kosten von seiner Rechnung ab. (ggf. diesen Schritt mit Rechtsbeistand gehen)
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