ᐅ Pflasterarbeiten von der Steuer absetzen
Erstellt am: 18.10.17 21:12
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Bieber081519.10.17 21:44Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.
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Basti270920.10.17 11:07Bieber0815 schrieb:
Steuerlich anerkannt werden nur Arbeiten am selbstbewohnten Haus (mithin nach Einzug durchgeführt). Außerdem werden nur Renovierungen und Instandhaltungen anerkannt, keine Neubaumaßnahmen.Ich habe meine Lohnkosten der Pflasterarbeiten, Blitzschutz und Elektrik Garage alle durchbekommen...
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Sascha_aus_H20.10.17 11:14Einfach mal nach "§ 35a Einkommensteuergesetz auch bei einem Neubau optimal nutzen" googeln. Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.
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Bieber081520.10.17 11:32Sascha_aus_H schrieb:
Dort steht genau das Urteil drin, welches auch Neubaumaßnahmen nach dem Einzug legitimiert.Top!Dann sollte sich für den OP ein Einspruch mit Verweis auf Urteil v 13.7.2011, VI R 61/10 (BStBl 2012 II. 232) doch lohnen.
H
HilfeHilfe20.10.17 12:57ging bei mir unproblematisch durch ( Stützmauer & Zaun)
U
Username_wahl06.01.18 08:11Hallo, Danke für die Tipps. Ich habe einen zweiten Versuch gestartet und bin gespannt.