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ᐅ Reihenhaussiedlung - Zuwegung nicht im Eigentum


Erstellt am: 11.07.17 21:18

B
Bentovic
11.07.17 21:18
Hallo zusammen,
Wir sind immer noch auf der Haussuche.
da ja das 30er Jahre Reihenmittelhaus nicht gepasst hat, sind wir bei einem Reihenmittelhaus aus den mittleren 90er Jahre hängengeblieben. (Gute Lage. guter Preis und ausreichend Platz)

Folgender Sachverhalt.
Der Bauträger hat Mitte der 90er Jahre 26 Reihenhäuser gebaut.
Im damaligen Kaufvertrag wurde niedergeschrieben, daß die Gemeinschaftsanteile zu 1:26 aufgeteilt werden. Die wurde aber nie im Grundbuch vermerkt. Diese Info habe ich vom Makler nachdem ich ein Kaufgebot per Email abgegeben habe......

Somit schaut es so aus:
Im Grundbuch ist das Flurstück des Grundstücks, wo das Haus drauf steht, und der Stellplatz vermerkt. Sprich 2 Flurstücke werden beim Kauf erworben.
Die Gemeinschaftsflächen wie (Zuwegung, Müllplatz und kleinere Grünflächen)steht im Grundbuch noch der Bauträger (lt Aussage des Maklers) Bei 26 Parteien sind es je Partei etwas 10m² inkl Müllsammelstelle (den man sonst auch im Vorgarten hätte)

Dieses Verhältniss besteht seit nunmehr 20Jahren. Ich habe auch schon mit 2 Eigentümer gesprochen die dort seit 17-20Jahren wohnen. Beide sehen die Situation entspannt. Reparaturen der "Gemeinschaftsflächen" werden unter einander abgesprochen, genauso wie der Winterdienst etc.


Wie sind eure Meinung zu der Situation?
B
Bentovic
11.07.17 21:59
Sorry - ich weiss nicht wie ich den Beitrag bearbeiten kann.

Ich habe auch noch die Stichworte "Gewohnheitsrecht" und auch "Notwegerecht" gelesen. Letzteres wäre ja prädestiniert für die Situation.
Y
ypg
11.07.17 22:12
Bearbeiten kannst Du nur innerhalb von 10 Minuten.

Linksetzung untersagt die AGB, kannst Du noch ändern?


In aller Kürze Grüsse
B
Bentovic
11.07.17 22:17
Kann es leider nicht ändern.
N
Nordlys
11.07.17 22:21
Wenn Du kaufst, gibt es einen Verkäufer, korrekt? Und der ist nicht mehr der damalige Bauträger, korrekt? Der jetzige Eigentümer hat Dir ein sauberes, unbelastetes Grundbuch zu liefern. Er kann nur das verkaufen, was ihm gehört. Korrekt?
Somit weisst Du, und Dein Notar muss das auch wissen, was der Verkäufer vor Beurkundung des Deals zu machen hat. Er mus in das 26. tel rein.
Karsten
grundbuchbauträgerreihenmittelhausgemeinschaftsflächen