ᐅ Kosten Grundschuld - Notar (zzgl. Mwst) + Amtsgericht (ohne Mwst)
Erstellt am: 23.04.17 22:25
Hallo,
ich habe für die Eintragung der Grundschuld nun zwei Rechnungen bekommen.
Eine vom Notar, eine vom Amtsgericht.
In der Gebührenordnung gibt es eine Staffel, ab welchem Grundschuldwert, wie viel zu zahlen ist.
Der Notar gibt nun einen Posten 21200 KV Gerichts- und Notarkostengesetz an, welcher laut der Gebührentabelle einen Satz von 1,0 vorsieht. Den entsprechenden Betrag (sagen wir der Einfachheit halber 100€) stellt der Notar auch in Rechnung (Netto). Sprich dazu werden noch zusätzlich 19% Mwst. erhoben.
In der Rechnung vom Amtsgericht steht ein Posten 14121 Gerichts- und Notarkostengesetz. Laut Gebührenordnung wird auch hier ein Satz von 1,0 erhoben. Also erneut 100€. Dieses Mal jedoch wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Vermutlich hat das seine Richtigkeit, aber unsicher bin ich dennoch, dass mal mit mal ohne Mwst berechnet wird.
Könnt ihr das bestätigen?
ich habe für die Eintragung der Grundschuld nun zwei Rechnungen bekommen.
Eine vom Notar, eine vom Amtsgericht.
In der Gebührenordnung gibt es eine Staffel, ab welchem Grundschuldwert, wie viel zu zahlen ist.
Der Notar gibt nun einen Posten 21200 KV Gerichts- und Notarkostengesetz an, welcher laut der Gebührentabelle einen Satz von 1,0 vorsieht. Den entsprechenden Betrag (sagen wir der Einfachheit halber 100€) stellt der Notar auch in Rechnung (Netto). Sprich dazu werden noch zusätzlich 19% Mwst. erhoben.
In der Rechnung vom Amtsgericht steht ein Posten 14121 Gerichts- und Notarkostengesetz. Laut Gebührenordnung wird auch hier ein Satz von 1,0 erhoben. Also erneut 100€. Dieses Mal jedoch wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Vermutlich hat das seine Richtigkeit, aber unsicher bin ich dennoch, dass mal mit mal ohne Mwst berechnet wird.
Könnt ihr das bestätigen?
H
HilfeHilfe24.04.17 06:37Gerichte usw haben keinen Mwst ausweis
C
Caspar202024.04.17 06:52Grundsätzlich unterliegt jede notarielle Dienstleistung gegenüber einem Nichtunternehmer der Mehrwertsteuer.
Sprich der Notar schlägt die auf alle
seine Sachen darauf um die dann abzuführen.
Amtsgeschäfte von Behörden wie z.b. Vom Grundbuchamt oder Gerichte Unterliegen dieser Pflicht nicht.
Sprich der Notar schlägt die auf alle
seine Sachen darauf um die dann abzuführen.
Amtsgeschäfte von Behörden wie z.b. Vom Grundbuchamt oder Gerichte Unterliegen dieser Pflicht nicht.
B
Bieber081524.04.17 07:01Caspar2020 schrieb:
Grundsätzlich unterliegt jede notarielle Dienstleistung gegenüber einem Nichtunternehmer der Mehrwertsteuer.Auch Unternehmen wird der Notar eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen, jedoch bleibt das Unternehmen darauf nicht sitzen (Vorsteuerabzug).Nicht alle Notarkosten unterliegen der Mehrwertsteuer. Durchlaufende Posten, wie Gerichtsgebühren, sind mehrwertsteuerfrei.
Ja, vermutlich hat die Rechnung ihre Richtigkeit ...
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