Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baufirma verlangt Honorar für KfW-Onlinebestätigung beim Neubau


Erstellt am: 20.04.17 23:53

C
Cango30
20.04.17 23:53
Guten Abend zusammen,

ich bin neu im Forum und hoffe, ihr könnt mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Über die Suchfunktion konnte ich leider keinen analogen Fall finden.

Und zwar hatte ich vor einigen Wochen konkretes Interesse an einer projektierten Neubau-Doppelhaushälfte, welches laut Baufirma die Anforderungen an die KFW-55 erfüllen soll. Die Maklerin und der Bauträger haben mir für die Aufstellung einer Finanzierung einen Dienstleister empfohlen, an welchen ich mich dann auch gewendet habe.

Die zuständige Beraterin hat für ein Darlehen inkl. KfW-Fördermittel verschiedene Unterlagen zum Objekt angefordert - welche ich wiederum beim Bauunternehmen angefragt habe. Zu diesen Unterlagen zählte auch die KfW-Onlinebestätigung (sog. Bestätigung zum Antrag (BZA)). Der Bauträger hat mich in einem allgemeinen Telefonat kurz darauf hingewiesen, dass die Erstellung des Antrags mit Kosten verbunden sei. Diese seien aber nur dann fällig, wenn es zu keinem Vertragsabschluss kommen sollte. Ich bin von einem kleinen Betrag ausgegangen und habe mir keine weiteren Gedanken gemacht. Ich habe ihm am Telefon aber auch keine explizite Einwilligung gegeben. Jedenfalls hatte ich einige Stunden später das Formular erhalten.

Leider hat es mit der Finanzierung nicht geklappt. Zwei Wochen später hatte ich eine Rechnung i.H.v. 351,05€ von der Baufirma im Briefkasten. Diese verlangt ein Honorar für das Ausfüllen des Onlineformulars. Ich habe dem Bauträger daraufhin eine E-Mail geschrieben, dass ich der Forderung nicht nachkommen werde, da es nie zu einem Einverständnis gekommen war. Hätte er mich am Telefon darauf hingewiesen, dass es ca. 350€ kosten wird, hätte ich wahrscheinlich direkt aufgelegt. Heute habe ich einen Brief von einer Anwaltskanzlei erhalten. Diese fordern mich auf, den Betrag zzgl. 70€ Anwaltskosten zu begleichen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, ob die Baufirma Anspruch auf die Forderung hat?

Ich bin zwar kein Anwalt, aber der Ansicht, dass die Baufirma verpflichtet ist, als Vorleistung einen Nachweis zu erbringen, dass der Neubau die Anforderungen an Kfw55 erfüllen wird.

Ich danke Euch im Voraus!
Cango30
Y
ypg
21.04.17 00:15
Du hast "angefragt"... inwiefern? Hast Du gesagt: ich möchte.. , dann hast Du denen einen Auftrag erteilt.
Wie nun genau dieses Gespräch abgelaufen ist, kannst nur Du wissen - zumindest war wohl die Aufforderung eindeutig, sodass Du die Berechnung bekommen hast.
Hast Du diese Berechnung genutzt?

Ich denke, es ist zwar ärgerlich, wenn Kosten entstehen, aber so ist es nun mal: Anforderung, Auftrag erledigt, Rechnung.
Außer Spesen, nichts gewesen - so sagt man dazu


Gruß, Yvonne
C
Cango30
21.04.17 00:24
Hallo Yvonne,

danke für deine Antwort. Wie erwähnt, hatte ich konkretes Interesse und hätte das Objekt bei einer positiven Finanzierungsanfrage wahrscheinlich auch erworben. Ich habe diejenigen Unterlagen beim Bauträger angefragt, welche das Kreditinstitut zur Prüfung benötigte (z.B. Exposé, Entwurf des Werkvertrags, etc.). Alles Unterlagen, welche der Bauträger zur Verfügung stellen muss, da sonst keine Prüfung möglich gewesen wäre. Immerhin will er ja auch etwas verkaufen.

Da es sich laut Expose um ein KFW-55-Haus handeln soll und die Finanzierung auch dahingehend aufgestellt werden sollte, hat das Kreditinstitut eben dieses Formular verlangt. Es ist ein Standardformular, welches die KfW zur Prüfung benötigt.
H
HilfeHilfe
21.04.17 07:20
Bin kein Jurist aber wenn du alle Unterlagen angefordert hast dich aber angeblich gegen die online Bestätigung für das Programm gewährt hast ist es in meinen Augen wenig glaubwürdig... ich würde es nicht darauf ankommen lassen sondern zahlen . Der Bauträger scheint ja gewillt zu sein seine Rechte rechtlich durchzusetzen
B
Bieber0815
21.04.17 07:30
Hm, tja, ... Zahlen wird das einfachste sein (Zeit, Kosten, Aufwand, ...).

Gerechtfertigt finde ich es nicht. Wenn der Bauträger bei projektierten Doppelhäusern jedem Interessenten das KfW-Formular für 350 Euro ausstellen lässt, steht der Ertrag in keinem Verhältnis zu den wirklich angefallenen Kosten. Ein Gang zum Anwalt wird sich für Dich aber nicht lohnen bei der Summe ...

Wenigstens weißt Du jetzt, wie es so läuft und wirst zukünftig viel genauer nachfragen bzw. laut und deutlich am Telefon sagen "Ich werde für das Formular nicht bezahlen". (Möglicherweise bekommst Du es dann nicht, aber es gibt auch andere Bauträger ...)
U
Uwe82
21.04.17 10:01
Ich würde das auch zahlen, schließlich hast Du telefonisch den Auftrag dazu gegeben. Dass Du davon ausgehst, dass es ein kleiner Betrag ist, kann man Deinem "Gesprächsprotokoll" einmal nicht entnehmen, zweitens ist das aber auch irrelevant. Wenn Du nicht nach den Kosten fragst, ist das kein Argument gegen die Rechnung.

Andererseits wundert es mich aber, dass der Finanzdienstleister die Online-Bestätigung haben möchte für eine Finanzierungsanfrage. Unsere Bank hat sich damit begnügt, dass in der Bauleistungsbeschreibung der KfW-Standard stand, der im Preis enthalten sein wird. Die Online-Bestätigung wurde dann erst notwendig, wo die Finanzierung beauftragt wurde.

Und diese Bestätigung hat bei uns übrigens nur run 180€ gekostet, war aber im Gesamtvertrag schon enthalten.
bauträgerfinanzierungsanfragekfwformularrechnungprüfungneubauforderunganwaltkreditinstitut