ᐅ HAUSBAU - Gesamtkosten und Zinssatz
Erstellt am: 25.04.10 20:20
Hallo, ich habe eine Frage zu den Gesamtkosten beim Hausbau.
Man bekommt ja in der Regel günstigere Zinsen, wenn man nur 60% oder 80% finanziert.
nur was zählt denn überhaupt alles zu den gesamtkosten?
wenn wir z.b. anschlüsse, carport, garten und Malerarbeiten selber zahlen, zählt das dann trotzdem mit zu den 100%, d.h. kann man diese Kosten wie Eigenkapital sehen?
Man bekommt ja in der Regel günstigere Zinsen, wenn man nur 60% oder 80% finanziert.
nur was zählt denn überhaupt alles zu den gesamtkosten?
wenn wir z.b. anschlüsse, carport, garten und Malerarbeiten selber zahlen, zählt das dann trotzdem mit zu den 100%, d.h. kann man diese Kosten wie Eigenkapital sehen?
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Hallo redfairy,
richtig, die Höhe des "Beleihungsauslaufes" - also des zu finanzierenden Betrages im Verhältnis zum Verkehrswert - ist zinsbestimmend.
Die von Ihnen aufgeführten Gewerke - auch wenn Sie diese in Eigenleistung ausführen - zählen aber mit zu den Gesamtkosten und erhöhen den Verkehrswert Ihrer Immobilie (würden Sie diese nicht in Eigenleistung ausführen, sondern von einem Handwerksbetrieb erledigen lassen, wäre der Gegenwert ja ebenfalls vorhanden).
Die anfallenden Nebenkosten des Imobilienerwerbs (Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Notar- & Gerichtskosten) erhöhen den Verkehrswert hingegen nicht und sind aus der Verkehrswertermittlung herauszunehmen.
Viele Grüße
M. Thiemann
richtig, die Höhe des "Beleihungsauslaufes" - also des zu finanzierenden Betrages im Verhältnis zum Verkehrswert - ist zinsbestimmend.
Die von Ihnen aufgeführten Gewerke - auch wenn Sie diese in Eigenleistung ausführen - zählen aber mit zu den Gesamtkosten und erhöhen den Verkehrswert Ihrer Immobilie (würden Sie diese nicht in Eigenleistung ausführen, sondern von einem Handwerksbetrieb erledigen lassen, wäre der Gegenwert ja ebenfalls vorhanden).
Die anfallenden Nebenkosten des Imobilienerwerbs (Maklercourtage, Grunderwerbsteuer, Notar- & Gerichtskosten) erhöhen den Verkehrswert hingegen nicht und sind aus der Verkehrswertermittlung herauszunehmen.
Viele Grüße
M. Thiemann
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