mein Nachbar hat seine Terrasse bis an die Grenze gebaut. Es sind Reihenhäuser. Hätte er nicht einen Abstand einhalten müssen bzw. läuft sein Niederschlagswasser direkt auf mein Grundstück. Im Bebauungsplan sind Terrassen von 6m breite und 3m tiefe eingetragen. Er hat 8m breite und 5m tiefe. Wir wohnen in BW.

T
toxicmolotof28.03.17 23:08Sind das 30x60er Platten? Dann wären das 270cm Tiefe und 600cm Breite.
Natürlich muss er aber dafür sorgen, dass das Regenwasser auf seinem Grundstück bleibt. Entweder durch entsprechendes Gefälle oder durch eine Rinne.
Natürlich muss er aber dafür sorgen, dass das Regenwasser auf seinem Grundstück bleibt. Entweder durch entsprechendes Gefälle oder durch eine Rinne.
Zeichnungen im Bebauungsplan sind nur Beispiele, wie gebaut werden könnte oder/und wie die Anordnung der einzelnen Gebäude und Anlagen zueinander stehen könnten.
Bei Reihenhäusern ist Grenzbebauung erlaubt.
Ansonsten könnte kein Reihenhaus von 6 Metern existieren
Und natürlich hat Tox recht: jeder Bauherr muss sein Regenwasser korrekt ablaufen lassen, also auf keinen Fall auf Nachbars Grundstück.
Der Ärger ist aber scheinbar schon vorprogrammiert.
Gruß, Yvonne
Bei Reihenhäusern ist Grenzbebauung erlaubt.
Ansonsten könnte kein Reihenhaus von 6 Metern existieren
Und natürlich hat Tox recht: jeder Bauherr muss sein Regenwasser korrekt ablaufen lassen, also auf keinen Fall auf Nachbars Grundstück.
Der Ärger ist aber scheinbar schon vorprogrammiert.
Gruß, Yvonne
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