Meine Mutter hat früher in einem Immobilienbüro gearbeitet und vor vielen Jahren waren die echt glücklich, wenn sich das Sozialamt für eine Wohnung interessiert hat: Sozialamt hat gezahlt, nach Auszug wurde ohne irgendwelche Debatten der Originalzustand wieder hergestellt.(also evtl. aufgetretene Schäden behoben)
Wie wir in Bayern sagen: des war a g'mahte Wies'n
Irgendwann kam man aber auf die Idee, daß es diskriminierend für einen Sozialhilfeempfänger ist, wenn er so etwas nicht selber in die Hand nehmen darf. Daher hat er jetzt das Geld für Miete vom Amt bekommen und der Mietvertrag wurde direkt mit dem Mieter und nicht mehr mit dem Amt geschlossen.
Jetzt kann man Glück haben und der Sozialhilfeempfänger verwendet das für die Miete vorgesehene Geld auch genau dafür. Dann ist alles gut.
Oder man hat Pech und dann leider das Nachsehen.
Und aus leidvoller Erfahrung kann ich sagen: es dauert, bis man einen Mieter aus einer Whg wieder raus hat, auch wenn der keine Miete zahlt. Auf den Kosten durch evtl. verursachte Beschädigungen und/oder Gerichtskosten (man muß einen Titel erwerben um jemanden aus der Wohnung zu kriegen, das dauert und kostet), Räumungskosten, Mietrückstände etc. bleibst du aber sitzen. Klar kann man es einklagen! Nur: wo nix ist, kann keiner was holen, da helfen die schönsten Titel leider nix.
Von daher: ich würde es nicht mehr machen.
Du hast als Vermieter immer ein gewisses Risiko, das man minimieren kann, wenn man z.B. einen Bürgen findet (die Variante Eltern bürgen für Student ist gut!), jemanden, der schon ein lang anhaltendes Arbeitsverhältnis bei einem guten Arbeitgeber hat (da ist die Wahrscheinlichkeit des Arbeitsverlustet eher gering), aus dem Bekanntenkreis jemand, dem man vertraut etc.
Auf jeden Fall Auskünfte über das Arbeitsverhältnis einholen!
Einzimmerwohnungen haben leider die Eigenschaft, daß sie meist nur eine gewisse Zeit bewohnt werden (dann kommt Familienbildung oder man verdient besser und will etwas komfortabler wohnen etc.). Was für den Vermieter auch nicht nur ein Nachteil ist, weil einen langjährigen Mieter aus der Whg zu bekommen ist überhaupt nicht einfach.
In einer Studentenstadt würde ich die Variante Student mit Bürgschaft durch die Eltern (dort bitte Einkunftsnachweise fordern) auf jeden Fall bevorzugen. Wir hatten damit die besten Erfahrungen.