ᐅ Betriebskostenabrechnung nach Auszug
Erstellt am: 16.03.17 10:51
R
roadrun8716.03.17 10:51Hallo zusammen,
ich bin zum 31.01.2016 aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
In dem einen Monat in 2016 war ich aber auch schon kaum noch in der Wohnung.
Jetzt soll ich laut Hausverwaltung knapp 50€ Nebenkosten nachzahlen.
Die Hausverwaltung hat die Gesamtkosten 2016 genommen und durch 12 geteilt.
Ist das so richtig? Wofür wurden denn dann Zählerstände abgelesen etc.?
ich bin zum 31.01.2016 aus meiner Mietwohnung ausgezogen.
In dem einen Monat in 2016 war ich aber auch schon kaum noch in der Wohnung.
Jetzt soll ich laut Hausverwaltung knapp 50€ Nebenkosten nachzahlen.
Die Hausverwaltung hat die Gesamtkosten 2016 genommen und durch 12 geteilt.
Ist das so richtig? Wofür wurden denn dann Zählerstände abgelesen etc.?
S
Sackkarre16.03.17 11:04Was steht denn in der Endabrechnung drin? Bei vielen Mehrparteihäusern wird zur Abrechnung nicht nur der eigenen Zählerstand herangezogen sondern auch der Gesamtverbrauch des Hauses (Stichwort Verteilerschlüssel).
"Laut Gesetz muss der Vermieter in der Regel mindestens 50 bis höchstens 70 Prozent der warmen Nebenkosten verbrauchsabhängig abrechnen (§ 7 HeizkostenV)"
Daher kann es schon sein dass du eine Nachzahlung hast, trotz geringem Realverbrauch. Wie gesagt müsste das im Detail auf der Endabrechnung aufgeführt sein wie sich die Kosten berechnen.
"Laut Gesetz muss der Vermieter in der Regel mindestens 50 bis höchstens 70 Prozent der warmen Nebenkosten verbrauchsabhängig abrechnen (§ 7 HeizkostenV)"
Daher kann es schon sein dass du eine Nachzahlung hast, trotz geringem Realverbrauch. Wie gesagt müsste das im Detail auf der Endabrechnung aufgeführt sein wie sich die Kosten berechnen.
B
Bieber081516.03.17 11:31roadrun87 schrieb:
Ist das so richtig?Das kann man aufgrund Deiner Beschreibung unmöglich beantworten.IMHO ist folgendes Vorgehen sinnvoll:
- Die Abrechnung auf grobe Unstimmigkeiten und Rechenfehler prüfen (was wird überhaupt abgerechnet ...)
- Die Abrechnung mit der Abrechnung des Vorjahres vergleichen
- Sind die Schlüssel zutreffend (Wohnfläche etc.)?
- Sind die Zählerstände korrekt?
- Sind die Abschläge korrekt berücksichtigt worden?
- Gibt es zweifelhafte/unzulässige Positionen (in Deinem Fall vielleicht Kosten für unterjährige Ablesung durch Mieterwechsel --> unzulässig).
Also Frage an Dich:
Wofür sollst Du nachzahlen (Positionen)? Wieviel musst Du dann insgesamt bezahlen (Abschlag + Nachzahlung)? Ist das mehr oder weniger als im Vorjahr, wenn ja wieviel und wo liegen die größten Unterschiede?
R
RobsonMKK16.03.17 12:27Und darüber hinaus solltest du dich fragen, ist der ganz Aufriss die 50€ wert oder nicht.
Ich würde nen Strich drunter machen und mir denken "L*** mich"
Ich würde nen Strich drunter machen und mir denken "L*** mich"
B
Basti270916.03.17 13:03Ich bin ebenfalls zum 31.01.2016 ausgezogen und habe im November 2016, die Abrechnung für 2015 bekommen...eine Gutschrift.
Jetzt soll ich bis November 2017 warten, bis die Abrechnung 2016 kommt (1 Monat)....erst danach wollen sie mir meine Mietkaution auszahlen...
Also siehe auch das positive in deiner Abrechnung...
Jetzt soll ich bis November 2017 warten, bis die Abrechnung 2016 kommt (1 Monat)....erst danach wollen sie mir meine Mietkaution auszahlen...
Also siehe auch das positive in deiner Abrechnung...
Der volle Einbehalt der Mietkaution geht afaik aber nur, wenn es zuvor zu deutlichen Nachzahlungen kam oder davon ausgegangen werden kann, dass in dem Abrechnungsjahr noch ein "Brocken" angefallen ist zB Ölpreis ist explodiert, sodass eine Nachzahlung erwartet wird. Ansonsten ist nur ein kleiner Einbehalt möglich, im Fall der früheren Rückzahlungen eher gar keiner.
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