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ᐅ Problem mit LRA: Standort Wärmepumpe


Erstellt am: 14.03.17 20:03

S
smartsurfer
14.03.17 20:03
Hallo zusammen,

bei der Baugenehmigung gibt es laut Landratsamt ein Problem: Es wird der Standort der Wärmepumpe nicht akzeptiert.
Dabei beruft sich das LRA auf einen "Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten".
Frage: Ist der Leitfaden rechtlich in Baden-Württemberg in einem Gesetz als verbindlich erklärt worden?
Meiner Ansicht nach sind es "kann" Anforderungen und keine "muss" Anforderungen
.
Konkrete Daten
Wärmepumpe Modell: Weishaupt WWP L 12 AD
(Laut meinem GU gibt es von Weishaupt gar keine leisere Wärmepumpe.)
Standort Wärmepumpe: Siehe Plan.
Dazu ist noch zu erwähnen, dass es ein gewachsenes Wohngebiet ist und das Grundstück eine Baulücke darstellt. Die Gebäude dort sind in den 80er/90er erstellt worden. Dementsprechend sind (Öl-) Zentralheizungen in den Nachbargebäuden verbaut, da es dort keinen Neubau gibt. Dementsprechend kann es auch keine Wärmepumpen in der direkten Nachbarschaft geben.

Stellungnahme LRA:
"bei einer anderen Platzierung der Wärmepumpe z.B. im Süden des Grundstücks wäre ein größerer Abstand zu Nachbarschaft möglich. Aufgrund des geringen Abstands zum Haus ist mit Reflexionen (innerhalb 3 m Abstand zu einer reflektierenden Fläche) zu rechnen. . Im Umfeld ist möglicherweise mit weiteren geräuschbelastenden Anlagen zu rechnen.
Die Planung der Wärmepumpe entspricht nicht dem „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ in folgenden Punkten:
Danach ist ein maximaler Abstand zu und idealerweise abgewandt von der Nachbarschaft anzustreben (siehe Ziffer 1 der Anlage zu o.g. Leitfaden).
  • Wärmepumpen müssen nach dem Stand der Lärmminderungstechnik so aufgestellt sein, dass zusätzliche Schallbelastungen beispielsweise durch Reflexionen an den Wänden verhindert werden.

Aufgrund der dortigen engen Bebauungssituation wären z.B. auch innenliegende oder eingehauste Wärmepumpen anzudenken, bzw. Wärmepumpen mit deutlich niedrigeren Schallleistungspegeln."


Der Hammer:
Gegenüber meinem GU hat der zuständige Sachbearbeiter im LRA erwähnt, dass ja auch prinzipiell das ganze Haus gedreht werden könnte, damit der Technikraum (!) im Süden liegt und dann würde der vom LRA vorgeschlagene Standort der Wärmepumpe im Süden auch zu keinen langen Kabeln/Rohren führen.
Da denke ich mir nur "gehts noch"?

Morgen möchte ich selbst mit dem Sachbearbeiter sprechen.
Habt ihr mich noch Tipps für das weitere Vorgehen?
Seht ihr noch gute Argumente?


Danke für euren Input.

Lageplan: Grundstück mit zwei Gebäudeblöcken, Innenhof, rote Wärmepumpe.
B
Bieber0815
14.03.17 20:36
smartsurfer schrieb:
Habt ihr mich noch Tipps für das weitere Vorgehen?
Seht ihr noch gute Argumente?
Wenn Du nun irgendwie Deine Wärmepumpe am geplanten Standort durchbekommst, dann öffnet dies Tür und Tor für zukünftigen Ärger, wenn es denn doch zu laut wird. Von daher kann ich nur den Tipp geben, die Ratschläge des Landratsamts zu befolgen und Maßnahmen zu treffen, die den Schallpegel verringern
- andere Wärmepumpe
- anderer Standort
- Einhausung
- Gasbrennwert
- Sole-Wärmepumpe
- ...

Es wird sicher teurer, so oder so. Aber lieber jetzt ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.
1
11ant
14.03.17 20:38
Also, das nervt schon ein bißchen, wenn man beim Abendspaziergang durchs Wohngebiet mehrere Häuser weit ein Sirren (wie ein Kühlschrankbrummen, nur höherfrequent) aus einem Vorgarten hört. Einhausen hielte ich für einen praktikablen Vorschlag.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
kbt09
15.03.17 00:36
smartsurfer schrieb:
Danach ist ein maximaler Abstand zu und idealerweise abgewandt von der Nachbarschaft anzustreben (siehe Ziffer 1 der Anlage zu o.g. Leitfaden).
Für eine gute Nachbarschaft sollte das sowieso gelten.
T
tomtom79
15.03.17 00:50
Diese Split Geräte mit Außenaufstellung sollten so oder so verboten werden was die sn "Krach" machen geht auf keine kuhhaut.

Ich verstehe die Nachbarn die sich wehren.
A
andimann
15.03.17 09:31
Moin,

sorry, aber das LRA hat Recht. Mit Verlaub gesagt, dein geplanter Aufstellort ist gegenüber deinen nördlichen Nachbarn eine Frechheit.

Du willst denen den Krachmacher genau vor die Südwest Seite des Hauses stellen, während das für dich die ohnehin kaum nutzbare Nordseite ist.

An der Stelle deines nördlichen Nachbarn würde ich jetzt schon Kontakt zum Anwalt suchen.

Wenn du schon unbedingt so ein Krachmach teil haben willst, stell' es auf die Südseite deines Hauses zur Straße hin. Da bekommt das Teil auch mehr Wärme und Sonne ab und dürfte effektiver laufen. Ist also ne Win-Win Situation.

Viele Grüße,

Andreas
weishauptlrawärmepumpenwohngebiet