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ᐅ Aus Schwarzbau wird ein genehmigter Bau oder ein Neuerbau!


Erstellt am: 02.01.17 20:23

H
Hebras75
02.01.17 20:23
Hallo,

habe mir ein Haus gekauft welches zur hälfte ein Schwarzbau ist.
Ich war heute beim Amt und habe die Möglichkeit, den noch nicht genehmigten Teil, nach-genehmigen zu lassen.

Aktuell kämpfe ich darum, dass ich das Haus so erhalten kann und meine Sanierung starten kann, die ich geplant hatte.

Dafür müssen Pläne erstellt werden und dann eine Baugenehmigung gestellt werden!

Ich habe mit einer Architektin geredet und insgesamt käme ich so mit 5.000€ davon (erste grobe Schätzung) = Für die Pläne, Statiker, Vermesser und Baugenehmigung. Das ist dann noch für mich attraktiv.

Jetzt kommt der Teil wo ich noch keine Lösung sehe die wirtschaftlich sinnvoll ist, der Teil der nach-genehmigt wird, wird als Neubau gewertet. Also greift hier die Energieeinsparverordnung bei einem Bau von 1959 ist das schwierig. Wie soll ich wirtschaftlich einen U-Wert von 0,28 erreichen? Die einzige Hoffnung die ich sehe ist ist Paragraph §25 die Befreiung. Also das der vorgegeben U-Wert nicht wirtschaftlich zu erreichen ist, aber das ohne den Altbau in die Wirtschaftlichkeit einzubeziehen, den der ist ja theoretisch nicht vorhanden!

Das Haus ist komplett zweischalig gebaut mit 1/2 Steinen mit einer 5 cm Luftschicht. Eine Kerndämmung würde ich schon machen wollen. Das ganze Haus ist Ebenerdig und hat eine größe von 95 qm2.

Würde mich über Ideen und Anregungen oder einfach nur Gedanken, die dem ein oder anderen kommen sehr interessieren. Also ein offenes Brainstorming :-)
N
nightdancer
02.01.17 21:52
Wer behauptet, dass nach Energieeinsparverordnung der Schwarzbau als neubau behandelt wird?!

Davon abgesehen, kann dein Haus Asbest und pak belastet sein, sollte auch klar sein.
H
Hebras75
03.01.17 13:54
Nach der Energieeinsparverordnung wird nicht der Schwarzbau als Neubau behandelt sondern:
Wenn man einen Bau nachgenemigt bekommen möchte, wird der Schwarzbau so betrachtet als wenn er ein Neubau ist. Und da er für die Behörde ein Neubau ist greift dadurch die Energieeinsparverordnung. Wohl etwas gemäßigt in meinem Fall, weil es ein Anbau ist, aber sie greift.
N
nightdancer
03.01.17 17:07
Nochmals: Wer hat gesagt, dass die Neubau-Energieeinsparverordnung-Werte eingehalten werden müssen?!
H
Hebras75
03.01.17 18:13
Ich!
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