Formular für statistisches Landesamt

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E

Egon12

es gilt der Grundsatz der Direkterhebung, d.h. der Bauherr füllt das Formular aus, kein Dritter auch kein Architekt, für BW gelten die §§ 13 und 14 Landesdatenschutzgesetz entsprechend.
 
B

borderpuschl

Schande über mich.
Ich habe gerade das ausgefüllte Formular (vom Architekten) in einem der vier Mappen gefunden. (Erst Denken dann Reden)
Jetzt hat mich der Thread von Egon12 aber etwas verunsichert. Ist es jetzt OK wenn der Architekt dies macht und so allgemeine Handhabe ist?
 
E

Egon12

Das Landesdatenschutzgesetz ist nicht dazu da dich zu ärgern sondern um dein Recht auf Informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Natürlich kannst du "Schulterzuckend" deinen Architekten ein Formular mit deinen personenbezogenen Daten ausfüllen lassen und auch an das Statistikamt schicken lassen.
Dein Architekt müsste aber eigentlich wissen, dass er das Formular nur mit deiner ausdrücklichen Genehmigung ausfüllen und versenden darf.

Ich meine auch das in dem Formular mehr als nur schnöde Hausdaten abgefragt werden,
 
Zuletzt bearbeitet:
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Egon12

Nö.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Name und Adresse sind personenbezogene Daten nach jeweils geltendem Datenschutzgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Volkszählungsurteil entschieden, dass es unter der Bedingung der automatisierten Datenverarbeitung kein „belangloses“ Datum mehr gibt.
Folglich ist grundsätzlich jede personenbezogene Information geschützt.

Ich habe das Statistikamt MV auch gebeten mit darzulegen wieso sie meinen Namen wissen wollen, die Statistik kann man auch anonymisiert erheben.
Dazu muss man wiederum wissen, dass das Verarbeiten personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, außer ein Gesetz erlaubt die Datenverarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

Gilt natürlich nicht für Angaben die man im Internet freiwillig preisgibt, wie Beruf, Name, Bauort...Bautagebücher u.d.Gl.
 
Zuletzt aktualisiert 25.05.2025
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