ᐅ Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten?
Erstellt am: 03.11.16 13:43
N
nightdancer04.11.16 18:43Die Auflassungsvormerkung schützt dich vor:
nightdancer schrieb:
- Der Verkäufer überlegt es sich anders, weil ein Dritter mehr bietet
- Der Noch-Eigentümer belastet die Immobilie mit einer Hypothek oder Grundschuld, für die der Erwerber dann mit dem Grundstück einstehen
- Gläubiger des Veräußerers greifen auf das Grundstück zu
- Der Veräußerer gerät in Insolvenz