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ᐅ Kinderzimmer auf Spitzboden erlaubt?


Erstellt am: 02.11.16 20:34

J
Jula4
02.11.16 20:34
Guten Abend,

wir hatten nun die ersten Gespräche mit Bauunternehmern. Geplant ist ein Haus (6 Schlafräume) mit Satteldach 45° um dort zwei Schlafräume unterzubringen. Also im ausgebautem Spitzboden. Wir haben u.a. Musterhäuser vorliegen wo diese Geschosse als je 7qm. "große" Zimmer angegeben sind.
Des Weiteren werden gerade die Zweifamilienhäuser hier in der Gegend so gebaut das oben ein größeres Giebelfenster ist - sich dort also ein Zimmer verbirgt.
Zwei Unternehmer haben das mit aufgenommen und versuchen so, 6 Schlafräume im Haus unter zu bringen. Aber zwei andere winken ganz klar ab. Schlafräume im Spitzboden sind nicht erlaubt! Wegen Feuer und Rettungsschutz. Hier lese ich Angaben im Netz von zb. Fenstern die eine gewisse Größe vorzeigen müssen und Treppen die ordentlich zu begehen sind. (Zwei Fluchtwege). Des Weiteren ausreichend Stehhöhe, Heizbar, Feuergeschützt ausgebaut...
Das alles ließe sich aber beim Neubau umsetzen. Dennoch, es wäre verboten. Die anderen Unternehmer, ein kleinerer im Ort und ein großer, planen das klar mit ein.
Nun überlegen wir im Nachhinein, ob sich durch den offiziellen Ausbau vielleicht die Geschossigkeit verändert? Im Baugebiet sind 1,5 erlaubt. Könnte es damit zusammen hängen? Das Haus an sich käme auf ungefähr 170-180qm., das ist für 7 Personen doch nicht zu groß? Wir sind verunsichert. Hat hier vielleicht jemand mehr Ahnung?
Lieben Dank
Julia
L
Legurit
02.11.16 20:44
Also möglich ist es natürlich im Spitzboden ordentliche Zimmer zu gestalten - allerdings gelten die Anforderungen an Wohnräume - schaut mal in eure Landesbauordnung - ob es einen zweiten Rettungsweg bedarf, bin ich mir unsicher.
Bei 7 Personen sind 180 qm absolut in Ordnung.
Y
ypg
02.11.16 20:52
Natürlich braucht man einen 2ten Rettungsweg für Wohnräume. Der erste ist immer das Treppenhaus. Aber man geht davon aus, dass Flammen und Rauch das Treppenhaus nicht mehr begehbar machen, sei es durch die zündelnden Flammen selbst oder durch das Abbrennen.
Der zweite Rettungsweg geht dann durch ein (waagerechtes) Fenster.
Ich müsste lügen, aber unlogisch wäre ein Dachflächenfenster.
Mit dem Rest liegst Du auch richtig.
Bei Euch ist 1-Geschossigkeit erlaubt. In Eurer Landesbauordnung steht geschrieben, wann ein Geschoss zum vollwertigen Geschoss wird.
Ein Spitzboden über einem schon nicht vollen Geschoss kann rechnerisch kein Vollgeschoss mehr werden. Insofern könnt ihr im Neubau alle Voraussetzungen schaffen, sieben Zwerge unterzubringen


Grüsse
D
DG
02.11.16 21:07
Ob das bauordnungsrechtlich geht oder nicht, wird im Bauantrag geprüft - es sei denn, es wird im "vereinfachten Verfahren" eingereicht; da geht leider viel Blödsinn ungeprüft durch, weil der Entwurfsverfasser - also der Architekt - für die Angaben gerade steht und die Bauämter das nur stichprobenartig prüfen. Wenn überhaupt,

Also wenn Ihr das vorhabt, würde ich einen ordentlichen, i.e. qualifizierten Bauantrag stellen oder aber Ihr prüft das Kleingedruckte in punkto Nachhaftung/Planungsfehler im Bauvertrag/Kaufvertrag gründlich nach.

MfG
Dirk Grafe
B
Bauexperte
02.11.16 22:42
Guten Abend Julia,
Julia4 schrieb:

Geplant ist ein Haus (6 Schlafräume) mit Satteldach 45° um dort zwei Schlafräume unterzubringen. Also im ausgebautem Spitzboden. [...] Schlafräume im Spitzboden sind nicht erlaubt! Wegen Feuer und Rettungsschutz. [...] Nun überlegen wir im Nachhinein, ob sich durch den offiziellen Ausbau vielleicht die Geschossigkeit verändert? Im Baugebiet sind 1,5 erlaubt. Könnte es damit zusammen hängen?
Entscheidend ist hier das Zusammenspiel Grundflächenzahl + Geschossflächenzahl; durch einen ausgebauten Spitzboden erreichst Du kein Vollgeschoss. Kann mir auch nicht vorstellen, daß Dein Bauamt ein Zwerchhaus in dieser Höhe erlaubt; das wäre beim Einfamilienhaus beinahe ein Novum in Deutschland.

Ausnahme: der Bebauungsplan untersagt ausdrücklich die Herstellung von Schlafräumen im Spitzboden. Habe ich auch schon erlebt; schau mal in die Textil. Festsetzungen zum Bebauungsplan.

Du mußt allerdings - so es keine Ausschlüsse gibt und die Geschossflächenzahl problemlos eingehalten wird, pro Geschoss einen 2. Rettungsweg anlegen. Bedeutet für den Spitzboden, daß beide Giebelseiten ein Fenster in erforderlicher Größe aufweisen müssen.

Grüße, Bauexperte
J
Jula4
05.11.16 11:02
Ich danke euch für Eure Meinungen.
Nun haben wir ein drittes mal gehört, das Kinderzimmer auf dem Spitzboden nicht gehen. Ein Kinderzimmer müsste 12qm. aufweisen, das sei oben nicht möglich. Plötzlich darf auch die Heizung nicht mehr unters Dach (verboten!!)...vom Kaminofen rät man uns von 4 Seiten vollkommen ab (Kamine braucht heutzutage kein Mensch mehr!!!), eine Garage wäre purer Luxus und auf eine Speisekammer sowie Gästetoilette sei ja wohl gut zu verzichten. Am besten wir geben mindestens 2 Kinder zur Adoption frei...und bleiben wo wir sind! *uff*
Vielleicht war es verkehrt, Kontakt zu 6 verschiedenen Bauunternehmern aufzunehmen. Andererseits, so konnten wir zwei mit gutem Gewissen aussortieren und - wir haben schon eine ganze Menge gehört. Zb. zum Thema Lüftungsanlagen *seufz*
Ich dachte, das bauen an sich sei stressig genug. Aber wenn es nun schon so los geht....
Zwei wollen nun schauen wie groß ein Haus wird wenn man fünf Kinderzimmer in die obere Etage bekommen will - ein sechstes Kind kommt dann besser gar nicht bzw. erst wenn mindestens eins der großen ausgezogen ist
Liebe Grüße
Julia
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