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ᐅ Vorheriger Wohnsitz bezieht sich auf Zins??


Erstellt am: 19.08.16 12:02

O
Oscar123
19.08.16 12:02
Hallo zusammen,

wir (meine Freundin und ich) waren gestern bei der Bank und haben uns ein Angebot für eine Baufinanzierung eingeholt. Dabei ist der Bänkerin aufgefallen, dass der Zins besser wäre wenn wir einen gemeinsamen vorherigen Wohnsitz hätten.
Ende vom Lied; meine Freundin soll sich erst bei mir "Anmelden" (Wohnsitz).
Das kam mir sehr komisch vor, und ist ja auch wenn´s nicht unbedingt sein muss unnötiger Mehraufwand.
Kann das sein, dass sich das auf den Zins tatsächlich auswirkt? 😎

mfg Oscar123
T
toxicmolotof
19.08.16 12:10
Mich wundert ja schon fast gar nichts mehr, aber das ist totaler Unfug. Also entweder die Tatsache, dass es eine Auswirkung hat oder aber die Aufforderung zu diesem Unsinn. Damit "betrügt" die "Beraterin/Verkäuferin" das eigene Bewertungsverfahren.

Von was für einer Differenz reden wir denn hier?

Ich würde ihr den Puls fühlen. Das klingt mehr nach einem Makler als nach einer Bank.
J
jtm80
19.08.16 12:36
Ob in das Scoring-Verfahren dieser Bank der von dir genannte Faktor einfließt, kann dir selbst innerhalb der Bank wahrscheinlich nur eine Handvoll Leute (die im Detail mit dem Score vertraut sind) beantworten.

Möglich? Ja.

Wenn(!) dieses Kriterium überhaupt im Score drin ist, wird es laut den Score-Bastlern auch "trennen", also einen Unterschied im Score machen der valide ist. Dann dürfte die Bankberaterin selbstverständlich keine Vorgehensweise vorschlagen, dies zu umgehen. Aufgrund dieser Beratungs"Leistung" wäre zumindest diese Beraterin bei mir raus. Ob gleich die ganze Bank, das müsst ihr entscheiden.
H
HilfeHilfe
19.08.16 12:38
Ich schließe mich toxi an. Die "Beraterin" bewegt sich auf dünnem Eis. Ja man kann beraten indem man sagt mehr Eigenkapital damit der Zins besser wird, aber nicht grundlegende Sachen wie " Lass dich mal schnell auf 450 € Basis anstellen oder melde dich mal schnell um".

Hier würde ich eine anderen Makler aufsuchen
B
Bieber0815
22.08.16 20:52
Es mag sein, dass die "Beraterin" (die eher eine Verkäuferin ist) sich gegenüber ihrem Arbeitgeber falsch verhalten hat. Den Schaden für den potentiellen Kunden kann ich nicht erkennen, würde also deswegen ihr nicht den Rücken kehren. Gleichwohl sollte man Vergleichsangebote einholen.
zinswohnsitzmakler