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ᐅ Architekt teuer/Rechtsfall überhöhte Verrechnung/Unterschrift


Erstellt am: 18.08.16 10:31

C
Cedine
18.08.16 10:31
Wir sind von unserem Architekten richtig über den Tisch gezogen worden.
Er konnte uns von Anfang an nie einen ungefähren Preis nennen. Es sei nur eine "Kleinigkeit", die er zwischendurch erledigen kann.

Es handelt sich um einen Anbau mit einer Etage, zusammen 40 m., auf einer Bodenplatte, ohne Keller, mit Dach. Unten ähnlich wie ein Wintergarten mit 2 Schiebetüren.

Ständig kam die Preisfrage unsererseits. Er sagte immer, die neuen Energieverordnungen machen es unmöglich einen ca. Preis zu nennen. Da muss erst ausgerechnet werden wie groß der Raum ist, dann das passende Material ausgesucht werden und...........das ist eine längere Rechnung. Wir sollten 2 mal unterschreiben, damit er für uns tätig werden kann. Es gab nie eine Skizze noch eine ungefähre Preisansage.

Nach 7 Wochen kam endlich die Zeichnung. Es mussten 2 Fenstergrößen geändert werden, sonst alles ok. Immer noch kein Preis. Er muß erst die Endrechnung erstellen. Er kam dann mit der neuen Zeichnung und einer Kostenrechnung von 172.000 Euro. Mit 5 Positionen an Eigenleistung. Eine Woche später brachte er seine Rechnung: 6500 Euro, Angeblich mit Statik. Die war aber nicht dabei. Nach dem Blatt müsste er noch mal im Büro nachschauen, hat es aber nie gefunden. Ist die Statik nur ein Blatt?

Wir sollten den Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit beide Seiten abgesichert wären und wir keine weiteren Verpflichtungen eingehen.

Dann erst haben wir uns umgehört. Ein Architekt meinte die Rechnung sei viel zu hoch und die Statik sei ein ganzer Block, nicht nur ein Blatt. Er nimmt für den gleichen Plan 3000 Euro.
Das haben wir unserer Rechtsschutzversicherung gemeldet. Die schrieben sofort wir sollen zum Anwalt gehen.

Nach einigen Wochen hin und her schreibens unserer beiden Anwälte kommt unser Anwalt zu dem Schluss, daß wir betrogen wurden, aber leider alles ungelesen unterschrieben haben. Die Prüfung der Baupläne kostet 1500 Euro, die keiner übernehmen will.
Wenn wir vor Gericht gehen kommen 11000 Euro Gerichtskosten auf uns zu, wenn wir verlieren. Es gibt 3 Zeugen gegen einen.
Macht das Sinn das durchzuziehen?
H
HilfeHilfe
18.08.16 10:42
Ich würde es als Lehrgeld abtun. Man unterschreibt wirklich nichts blanko.
W
Wastl
18.08.16 16:24
Cedine schrieb:

Wenn wir vor Gericht gehen kommen 11000 Euro Gerichtskosten auf uns zu, wenn wir verlieren. Es gibt 3 Zeugen gegen einen.
Macht das Sinn das durchzuziehen?
Die 11.000€ übernimmt nicht die Rechtsschutzversicherung?
Wenn nein - never ever vor Gericht gehen. Endet im Vergleich und ihr geht beide mit Verlust aus der Nummer raus.
M
MarcWen
22.08.16 18:08
Seit wann kann man von einem Architekten über den Tisch gezogen werden? Gab es ein Angebot, etwa Pauschalpreis? Eine Auftragserteilung?

Wenn nein, ist doch die Rechnung fein säuberlich nach HOAI aufgeschlüsselt? Sollte man da keine Ahnung haben findet sich sicher wer, der die Rechnung prüfen kann.

Einem Anwalt würde ich auch erst mal nur 50% glauben, der Rest ist wirtschaftliches Eigeninteresse.

An welcher Stelle habt ihr denn aufgehört? Gabs einen Bauantrag? Vielleicht doch mit Statik?

Alles sehr verworren und ein stückweit naiv, wahrscheinlich doch die Schublade Lehrgeld.

Spätesten wenn ich meinem Architekten hInterhyprlaufen müsste oder fadenscheinige Ausreden, wäre Schicht im Schacht. Übrigens wird auch in dieser Zunft erst dann gezahlt, wenn die Leistung erbracht wurde.
D
DG
22.08.16 18:44
Thema geschlossen, Umfrage gelöscht.

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Dirk Grafe
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