ᐅ Sicherheitseinbehalt
Erstellt am: 08.08.16 12:52
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um den Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen.
Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?
Im §17 VOB konnte ich leider darüber nichts finden.
ich bin neu hier im Forum und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Es geht um den Sicherheitseinbehalt bei Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen.
Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?
Im §17 VOB konnte ich leider darüber nichts finden.
B
Bauexperte08.08.16 13:48wibbie schrieb:
Darf sich die prozentuale Höhe des Sicherheitseinbehaltes zwischen den Abschlagsanforderungen bzw. Abschlagsrechnungen ändern oder muss er immer zwingend gleich bleiben?Üblicherweise beträgt der Sicherheitseinbehalt 5%; es sei denn, es ist eine andere Höhe vereinbart. Die Sicherheit erhältst Du als Bürgschaft - falls vereinbart oder aber Du reduzierst jede Abschlagszahlung um genau 5%. Nix mit Achterbahn 😉Grüße, Bauexperte
S
Sebastian7908.08.16 14:02Wie lange wird so ein Sicherheitsabschlag denn regulär einbehalten?
B
Bauexperte08.08.16 14:13Sebastian79 schrieb:
Wie lange wird so ein Sicherheitsabschlag denn regulär einbehalten?Wenn vertraglich nichts anders lautendes vereinbart wurde: 5 bis 10 Jahre (je nach Vertrag); zu hinterlegen auf einem Sperrkonto. Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte08.08.16 14:13@wibbie
Danke!
Grüße, Bauexperte
Danke!
Grüße, Bauexperte