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ᐅ Bauträger oder GU: Makler- und Bauträgerverordnung gültig?


Erstellt am: 26.07.16 11:12

F
frankie9111
26.07.16 11:12
Hallo zusammen,

bei einem Bauträger aus unserer näheren Gegend wurde eine hübsche Doppelhaushälfte (mit Grundstück) beworben und nach einige Diskussionen haben wir uns nun dafür entschieden. Es gibt nun auch bereits einen Notartermin. Jetzt sind wir allerdings unsicher, was für eine Vetragskonstellation das am Ende ist. Eigentlich sind wir immer von einem Bauträger ausgegangen.

Beim Notar wird jetzt in einer Urkunde gemeinsam ein Kaufvertrag über ein Grundstück mit einem Dritten (Privatpersonen) und dem Werkvertrag mit dem Bauträger unterzeichnet. Uns war immer klar, dass wir grunderwerbsteuer auf Kauf- und Werkvertrag bezahlen müssen. Ist das jetzt formal ein Bauträgervertrag, oder haben wir es hier mit einem Gneralunternehmer zu tun und verlieren den kompletten Schutz der Makler- und Bauträgerverordnung? Bauherren werden wohl formal wir selber sein. Ist die Makler- und Bauträgerverordnung trotzdem gültig?

Wie seht ihr das?
Danke!
N
nordanney
26.07.16 12:51
Keine Makler- und Bauträgerverordnung. Ihr kauft ein Grundstück selber und baut selber mit GU / Bauträger=Kauf Haus inkl. Grundstück
M
Musketier
26.07.16 12:54
nordanney schrieb:
Keine Makler- und Bauträgerverordnung. Ihr kauft ein Grundstück selber und baut selber mit GU / Bauträger=Kauf Haus inkl. Grundstück

Sicher? Ein Werkvertrag würde doch nicht vom Notar beurkundet.
N
nordanney
26.07.16 13:20
Ansonsten würde im Vertrag ja auch ein Zahlungsplan gem. Makler- und Bauträgerverordnung vorhanden sein müssen. §3 Makler- und Bauträgerverordnung
F
frankie9111
26.07.16 14:27
Das sind genau die Punkte, warum wir etwas verunsichert sind.
Der Werkvertrag wird ebenfalls beurkundet. Der Geschäftsführer unseres Bauträgers unterschreibt die gemeinsame Urkunde auch.
Der im Vertrag festgesetzte Zahlungsplan deckt sich ungefähr mit den Inhalten der Makler- und Bauträgerverordnung. Nach Fertigstellung des Dachstuhls haben wir (in Einzelraten) in Summe 50% des Hauspreises zu zahlen. Das Grundstück muss unabhängig davon, schon früh bezahlt werden, ist dann aber auch gleich unseres.
Dass wir hier kein verdecktes Bauherrenmodell vorliegen haben, ist durch die notarielle Beurkundung und leider auch die hohe grunderwerbsteuer schon mal abgehakt. Das Thema Baugrundrisiko haben wir durch einen Zusatz im Vertrag geklärt.

Welche Nachteile ergeben sich bei der vorliegenden Konstellation für uns oder ist es sogar von Vorteil, wenn das Grundstück bereits zu Beginn uns gehört? Wie gesagt, Zahlung erfolgt nach Bauabschnitt und ist angelehnt an die Makler- und Bauträgerverordnung.
N
nordanney
26.07.16 14:37
frankie9111 schrieb:
Der im Vertrag festgesetzte Zahlungsplan deckt sich ungefähr mit den Inhalten der Makler- und Bauträgerverordnung. Nach Fertigstellung des Dachstuhls haben wir (in Einzelraten) in Summe 50% des Hauspreises zu zahlen. Das Grundstück muss unabhängig davon, schon früh bezahlt werden, ist dann aber auch gleich unseres.
Dann ist es auch kein Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung! und diese gilt auch nicht für Euch. "Normales" Bauen mit GU.
bauträgerverordnungmaklerwerkvertraggrundstückbeurkundetzahlungsplannotargrunderwerbsteuer