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ᐅ Baukamera Überwachung zulässig ?


Erstellt am: 11.07.16 16:57

C
cumpa
11.07.16 16:57
Hallo an alle.

Hat jemand währen seines Baus eine automatische Foto-Kamera zwecks Überwachung seines Baus installiert ?
Bzw um später einen Schnell-lauffilm daraus zu machen ?
Ist die zulässig ? Natürlich will ich nur mein Grundstück fotografieren, keine Nachbargrundstücke, oder strassen ect...
N
Neige
11.07.16 18:30
Dazu hatte ich mal vor einiger Zeit etwas gelesen, kann aber die Quelle jetzt nicht benennen. Da ging es zwar um Kameras an Gebäuden, könnte mir aber vorstellen, dass das private Baustellen auch betrifft. Da wurde auf das
Persönlichkeitsrecht aufmerksam gemacht und gleichzeitig das Überwachungsinteresse angesprochen.
Beim Persönlichkeitsrecht geht es darum, dass eine Beobachtung eine Verletzung der Persönlichkeitsrecht darstellt.
Beim Überwachungsinteresse ging es darum zu prüfen, inwieweit eine Überwachung zwingend notwendig ist und zu welchem Zweck.
In deinem Fall könnte ich also vermuten, dass dein Vorhaben unzulässig wäre.
Y
ypg
11.07.16 18:37
So ist es @Neige ... Siggi
Ich muss mir den Link von @Bauexperte auch gar nicht anschauen, so weiß ich schon, dass diese Warnungen in solch einem Thread schon immer untergegangen sind, wenn männliche Bauherren angefixt sind, ihren Hausbau per Technik festzuhalten.

Ich habe es schon mal irgendwo gepostet und das Recht am eigenen Bild erwähnt - das wird schier überlesen und interessiert auch erst wieder, wenn ihr eigener Chef sie jeden Tag filmen möchte.

Allerdings zeigen diese Zeitrafferfilmchen kaum die Gesichter der Handwerker, heisst: man kann sie nicht erkennen, schon gar nicht, wenn entsprechend viel Abstand zwischen Grundstück und Kamera vorhanden ist. Nur muss man sie darüber informieren.
S
Sir_Kermit
11.07.16 18:47
Moin,
Neige schrieb:
In deinem Fall könnte ich also vermuten, dass dein Vorhaben unzulässig wäre.
Wenn ich die vielen Seiten dazu lese, dann neige ich auch zu deiner Ansicht. Die Persönlichkeitsrechte werden doch als recht hoch eingestuft.
Man möge sich auch die Gegenfrage stellen: möchte ich als dort Tätiger gerne gefilmt werden? Selbst wenn man sich nicht sicher ist, ob man nicht doch theoretisch gefilmt werden könnte, kann es verboten sein, zumindest gab es ein Urteil zugunsten einer Arbeitnehmerin.
Zu finden unter "Hess. LAG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 Sa 1586/09 -
Vorinstanz: Arbeitsgericht Wetzlar vom 1. September 2009 – 3 Ca 211/08 –"
Y
ypg
11.07.16 19:35
Sir_Kermit schrieb:
Moin,


Wenn ich die vielen Seiten dazu lese, dann neige ich auch zu deiner Ansicht. Die Persönlichkeitsrechte werden doch als recht hoch eingestuft.
Man möge sich auch die Gegenfrage stellen: möchte ich als dort Tätiger gerne gefilmt werden? Selbst wenn man sich nicht sicher ist, ob man nicht doch theoretisch gefilmt werden könnte, kann es verboten sein, zumindest gab es ein Urteil zugunsten einer Arbeitnehmerin.
Zu finden unter "Hess. LAG, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 7 Sa 1586/09 -
Vorinstanz: Arbeitsgericht Wetzlar vom 1. September 2009 – 3 Ca 211/08 –"

Das sind jetzt aber Äpfel und Birnen.

Es ist ein Unterschied, ob der Chef seine Mitarbeiter filmt, weil er sie überwachen will, was auch impliziert, dass er ihnen misstraut/etwas unterstellt, oder aber ein Bauherr ohne Argwohn aus persönlichen Interessen seinen Hausbau filmt, wo nun, weil es nicht anders geht, die Handwerker mit auf dem Bild sind.

Dennoch hat der Handwerker sein Persönlichkeitsrecht.
persönlichkeitsrechtüberwachunggrundstückurteil