Grundbuch Abt. II Wiederkaufsrecht Gemeinde

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tb111

Hallo,

wir haben ein Grundstück von einer Gemeinde zugelost bekommen.

Sowohl die Investitionsbank als auch der im ersten Rang finanzierende Bank fordern in Abt. II keine wertmindernden Rechte im Grundbuch.

Die Gemeinde möchte durch eine Auflassungsvermerkung ein Wiederkaufsrecht in den ersten 5 Jahren haben, sofern das Grundstück nicht selber bewohnt wird oder in dieser Zeit veräußert wird. In diesem Falle würde ein Gutachter den Wert schätzen und die Gemeinde dürfte zu dem Wert das Grundstück und Haus kaufen. Dies dürfte dann ja in Abt. II auftauchen.

Wird sowas von den Banken als wertmindernd angesehen? Ich habe danach gesucht und bisher nur andere Rechte als wertmindernd gefunden.

Danke
 
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toxicmolotof

Nein, in der Regel akzeptieren Banken diese Eintragungen.

Genau wirst du es aber nur wissen, wenn du alle beteiligten Banken konkret danach fragst.
 
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tb111

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte mit dem "Problem" nicht gerechnet, da die Gemeinde geschrieben hatte, dass sie einer Finanzierung der Vorrang lassen.

Den Kaufvertragsentwurf hat die ING-DiBa bereits, die Entscheidung soll nächste Woche fallen, mal sehen was die sagen. Der Investitionsbank schreibe ich nachher.
 
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Payday

die gemeinde hat sicher kein Interesse daran, ein fertiges Haus zu kaufen. es geht wohl darum, das die Grundstücke auch baldauf bebaut werden und nicht ewig grün rumliegen wird.
 
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tb111

Genau und nicht innerhalb von 5 Jahren weiterverkauft werden, weil die Nachfrage sehr groß war.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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