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ᐅ Reiheneinfamilienhaus 110m² + Keller in NRW


Erstellt am: 24.06.16 12:42

U
ueriger
24.06.16 12:42
Hallo zusammen,

bisher war ich nur stiller Leser in diesem Forum, was mir schon sehr viel geholfen hat. Jetzt ist es soweit, meine Frau (29) und ich (33) möchten in NRW (zwischen Köln und Düsseldorf) ein Haus bauen. Wir haben ein Angebot für ein Grundstück, ein Reihenendhaus (Keller + ca 110m² Wohnfläche) und einen Stellplatz bekommen. Da ich nicht vom Fach bin und einige Punkte nicht wirklich bewerten kann, würde ich euch bitten mal kurz über das Angebot zu schauen ob die Zahlen und Daten plausibel sind oder ob der Architekt da doch etwas zu optimistisch rechnet.

Das Haus selber wird auf einem voll erschlossenem Grundstück als Reihenendhaus errichtet. Es soll unterkellert werden (kein Wohnkeller, bzw. nur ein Raum). Sämtliche Oberböden, Maler- und Gartenarbeiten
können wir in Eigenregie durchführen bzw. haben noch Geldreserven dafür zurückgehalten 🙂

Mir geht es hauptsächlich darum ob die Kalkulation passt und ob wir noch einen dicken Posten übersehen haben.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gruß
D
DG
24.06.16 12:58
Hallo, ueriger!

Vermessung fehlt:

1. optional eine Feinabsteckung auf Schnurgerüst, ist evtl. auch seitens der Stadt gefordert
Kosten Raum Köln/Aachen, geschätzt aus mir bekannten Angeboten ca. €600.- netto zzgl. MwSt.
1.a Stellen des Schnurgerüsts kann im Gewerk Rohbau enthalten sein, Einzelpunkte checken

2. Zum Lageplan Bauantrag (Architektenleistung) sind Höhen erforderlich - wenn das Grundstück Gefälle oder Verwerfungen aufweist und/oder stark angehoben/abgetragen wird, ggflls. durch Vermesser Höhen erfassen lassen. Kosten sind überschaubar.

3. Amtliche Gebäudeeinmessung, verpflichtend für Eigentümer: kostet in NRW netto €830.- (brutto 987,70€), in Kombination mit mindestens einer weiteren Gebäudeeinmessung auf einem anliegenden Flurstück netto €664.- (brutto 790,16€). Die Rabbattierung um 20% ist in der Gebührenordnung festgeschrieben, d.h., wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat man als Eigentümer einen Rechtsanspruch auf die geminderte Gebühr.

Grob geschätzt für Vermessung €2000.- netto einplanen, damit solltet Ihr immer hinkommen, wenn das Grundstück schon existiert. Im Zweifel den Architekten fragen, was genau benötigt wird.

MfG
Dirk Grafe
U
ueriger
24.06.16 13:24
Hallo Herr Grafe,

vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die Frage entsprechend aufgenommen. Es handelt sich um ein reales Grundstück.
Ich habe auch eine Flurkarte mit Höhenangaben vorliegen. Aber ich nehme an Sie meinen die Vermessung vor Ort oder?
Ansonsten ist auf den knapp 420m² Grundstück insgesamt ein Höhenunterschied von 1,19m (Höchste minus niedrigste Stelle)

Gruß
D
DG
24.06.16 13:57
Dann kommt nur noch die Absteckung und abschließende Gebäudeeinmessung.

MfG
Dirk Grafe
grundstückvermessunggebäudeeinmessungreihenendhaus