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ᐅ Gebäudenutzfläche und Jahres-Primärenergiebedarf (KfW55)


Erstellt am: 14.06.16 18:56

M
Marko958
14.06.16 18:56
Hallo,

wir haben heute vom Sachverständigen die "Bestätigung zum Antrag (BZA)" für das KFW-Programm 153 (Energieffiienzt Bauen) bekommen. Dabei sind mir zwei Dinge aufgefallen, bei denen ich für Eure fachliche Meinung dankbar wäre, bevor wir das unterschreiben und zur Bank geben.

Kurz zu den Rahmendaten des geplanten Hauses:
Neubau Massivhaus mit Außenwänden aus 36,5er Porenbeton
EG und ausgebautes DG, Der Spitzboden ist gemäß Entwurfszeichnung außerhalb der isolierten Gebäudehülle (siehe Anhang)
Wärmeerzeugung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe (Rotex)
Nettogrundfläche: 141,05 qm
Wohnfläche: 126,26 qm
Umbauter Raum nach DIN 277: 541,691 cmb

Die Fragen:
Der Sachverständige hat einen Jahres-Primärenergiebedarf von 35,3 kWv/m²a festgestellt. Kann das hinkommen?

Viel wichtiger ist aber für mich:
Er hat eine Gebäudenutzfläche von 172,1 m² berechnet. Kann das ohne Einberechnung der nicht beheizten Spitzbodens hinkommen? Ich meine mal hier gelesen zu haben, dass der Spitzboden gerne einberechnet wird um die KfW-Zahl zu schönen.

Vielen Dank!!!

Marko

Schnittzeichnung eines Hauses mit Treppe, Stockwerken und Fundament
B
Bauexperte
14.06.16 20:49
@ Marko

Zu 1: ja
Zu 2: ja

Du sollst nicht meinen oder glauben; dafür sind Pfarrer/Pastoren zuständig. SCNR :-)

Und woher überhaupt kommt Dein Mißtrauen?


Bauexperte
M
Marko958
14.06.16 21:07
@Bauexperte: Vielen Dank für die Antwort. Das soll kein Misstrauen sein, nur übervorsichtig. 😉
Bauexperte schrieb:
@ Marko

Zu 1: ja
Zu 2: ja

Du sollst nicht meinen oder glauben; dafür sind Pfarrer/Pastoren zuständig. SCNR :-)

Und woher überhaupt kommt Dein Mißtrauen?


Bauexperte
din 277kfwspitzboden