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ᐅ Grundstück an Bundesstraße, Lärm?


Erstellt am: 09.06.16 17:10

A
AngelusNoctis
09.06.16 17:10
Hi,
ich möchte ja eigentlich kein Haus bauen, weil ich Neubaugebiete zu spießig finde, die Bauvorschriften zu eng und die Grundstücke zu klein.

Nun habe ich mir aber doch ein Baugrundstück angeschaut. Das ist eine Baulücke im Gewerbegebiet, 8m breit und 125m lang. Verkehrswert 25.000 Euro. Wird demnächst zwangsversteigert. Das ist deutlich unter dem Ortschnitt, aber ich vermute es liegt eben wirklich an der Lage im Gewerbegebiet bzw. an der Bundesstraße?

Gibt jedoch ein Problem: Eine 8m Seite grenzt an eine Bundesstraße mit viel Lärm. Ich möchte aber sowohl im Haus als auch im Garten meine Ruhe haben.

Könnte man dies durch entsprechende Bebauung irgendwie hinkriegen?

Mir steht es frei an welche Seite ich Haus und Garage hinstellen würde. Mir schwebt eine geräumige Garage plus ein ca. 100qm großes Haus vor. Es sollte ein Bungalow/Fachwerkhaus/Holzhaus/Friesenhaus/Schwedenhaus sein.

Mit allem drum und dran möchte ich nicht mehr als 200.000 bis maximal 250.000 Euro ausgeben. Ist das überhaupt realistisch?

LG
A
Abzahler
09.06.16 17:31
Ich denke Du möchtest ein Haus kaufen?
Wohngebäude im Gewerbegebiet?
An einer Bundesstraße? Klingt ja nach einer sehr wohnlichen Gegend zum wohlfühlen.
N
Nofret
09.06.16 17:42
ein 8m breites Schlauchgrundstück? und 125m lang? Ist heute 1. April? Im Gewerbegebiet? Da kannst Du einen Wohntrailer draufstellen ... darfst Du da überhaupt ein Wohnhaus darauf bauen?

Schwedenhaus etc kommt mir alles nicht sehr realistisch vor - und laut wird es allemal sein mit BUNDESSTRASSE und Gewerbegebiet...
P
Polle 1967
09.06.16 17:48
Hallo

Schau dir einmal wie viel Lärm eiGewerbegebiet produziere darf.

+30% bei Tage und +20% bei Nacht.

Ruhe wirst du dort mit Sicherheit nicht finden.


























Gebietsausweisung
Tagsüber


6.00-22.00 Uhr
Nachts


22.00-6.00 Uhr
Bemerkungen
Industriegebiet
70 dB(A)
70 dB(A)
Für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen gilt:
+30 dB (tags)
+20 dB (nachts)


Zeiten erhöhter Empfindlichkeit (nur in WA, WR, KG):
Werktags: 6.00-7.00 Uhr, 20.00-22.00 Uhr
Sonntags: 6.00-9.00 Uhr, 13.00-15.00 Uhr
20.00-22.00 Uhr
Zuschläge von 6 dB


innerhalbalb von Gebäuden:
tags 35 dB(A); nachts 25 dB(A)

(Körperschallübertragung; Geräuschübertragung innerhalb. von Gebäuden)
– Geräuschspitzen: + 10 dB(A)
Gewerbegebiet
65 dB(A)
50 dB(A)
Mischgebiet (MI)
60 dB(A)
45 dB(A)
allg. Wohngebiet (WA)
55 dB(A)
40 dB(A)
reines Wohngebiet (WR)
50 dB(A)
35 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser
(KG)
45 dB(A)
35 dB(A)
M
MarcWen
09.06.16 17:54
Unabhängig von dem Lärm und dem Gewerbebereich, schau dir es an, fahre zu verschiedenen Zeiten hin.

Aber mal ehrlich, was willst du mit dem Schlauch? So etwas ist doch unverkäuflich, zumindest für vernünftige Einfamilienhaus.
T
tomtom79
09.06.16 18:11
Wenn baugrenzen gelten stelle ich mir das lustig vor selbst wenn es nur 2.5m sind.

Dazu erhöhte Baukosten da lärmschutzgebiet.
gewerbegebietgarageschwedenhauswohngebiet