Hallo, kann mir Jemand auf deutsch sagen was folgendes heißen soll:
Der Käufer beantragt schon jetzt die Löschung des Rechts in Abt. III für den Fall, dass seitens des Verkäufers eine entsprechende Bewilligung hergegeben wird.
Der Verkäufer räumt bereits jetzt mit der Rückauflassungsvormerkung gemäß
§ 7 I und der Hypothek gemäß § 7 II noch einzutragenden Grundpfandrechten bis einer Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich ab Bewilligung des vorbehaltenen Rechts sowie einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundpfandrechtskapitals den Vorrang ein. Die Erschienenen bewilligen und beantragen die Eintragung eines ent-sprechenden Rangvorbehalts im Grundbuch.
300.000 € wofür ?
und
Hinweise der Notarin
Die Erschienenen wurden von der Notarin hingewiesen:
..darauf, dass die Notarin das Grundbuch eingesehen hat. Das Baulasten-verzeichnis wurde nicht eingesehen. Die Erschienenen befreien die Notarin von der Verpflichtung zur Einsichtnahme;
D.h. ich sollte das Verzeichnis vorher einsehen ?
Der Käufer beantragt schon jetzt die Löschung des Rechts in Abt. III für den Fall, dass seitens des Verkäufers eine entsprechende Bewilligung hergegeben wird.
Der Verkäufer räumt bereits jetzt mit der Rückauflassungsvormerkung gemäß
§ 7 I und der Hypothek gemäß § 7 II noch einzutragenden Grundpfandrechten bis einer Höhe von insgesamt 300.000,00 EUR nebst bis zu 20 % Zinsen jährlich ab Bewilligung des vorbehaltenen Rechts sowie einer einmaligen Nebenleistung von bis zu 10 % des Grundpfandrechtskapitals den Vorrang ein. Die Erschienenen bewilligen und beantragen die Eintragung eines ent-sprechenden Rangvorbehalts im Grundbuch.
300.000 € wofür ?
und
Hinweise der Notarin
Die Erschienenen wurden von der Notarin hingewiesen:
..darauf, dass die Notarin das Grundbuch eingesehen hat. Das Baulasten-verzeichnis wurde nicht eingesehen. Die Erschienenen befreien die Notarin von der Verpflichtung zur Einsichtnahme;
D.h. ich sollte das Verzeichnis vorher einsehen ?
N
nordanney05.05.16 18:261. Aus welchen Grund auch immer kann der Verkäufer die Rückübertragung des Grundstücks erhalten - Verkäufer Stadt mit Bauverpflichtung für Euch?
2. Für den in 1 genannten Punkt wird eine (Rück)Auflassungsvormerkung eingetragen und das Grundbuch gesperrt. Alle Eintragungen im Range nach dieser AV würden bei einer Rückabwicklung gelöscht werden. Also auch Eure Grundschulden.
3. Damit Eure Bank also eine Sicherheit hat, müssen Eure Grundschulden im Range vor der AV eingetragen werden. Daher wird zur Vereinfachung schon jetzt ein Rangvorbehalt eingetragen. Ansonsten müsste der Verkäufer später noch einmal mit zum Notar.
4. 300.000€ - Ihr könnt damit ein Darlehen von max. T€ 300 absichern. Warum genau diese Summe, kann Euch nur der Notar (oder der Verkäufer) sagen. Es könnten auch € 123.654,66 oder € 5 Mio. stehen.
5. Kann Sinn machen, selber nachzuschauen, wenn Ihr Nachbarn habt. Eher unnötig, wenn es ein Neubaugebiet ist, wo gerade erst der Startschuss fällt.
2. Für den in 1 genannten Punkt wird eine (Rück)Auflassungsvormerkung eingetragen und das Grundbuch gesperrt. Alle Eintragungen im Range nach dieser AV würden bei einer Rückabwicklung gelöscht werden. Also auch Eure Grundschulden.
3. Damit Eure Bank also eine Sicherheit hat, müssen Eure Grundschulden im Range vor der AV eingetragen werden. Daher wird zur Vereinfachung schon jetzt ein Rangvorbehalt eingetragen. Ansonsten müsste der Verkäufer später noch einmal mit zum Notar.
4. 300.000€ - Ihr könnt damit ein Darlehen von max. T€ 300 absichern. Warum genau diese Summe, kann Euch nur der Notar (oder der Verkäufer) sagen. Es könnten auch € 123.654,66 oder € 5 Mio. stehen.
5. Kann Sinn machen, selber nachzuschauen, wenn Ihr Nachbarn habt. Eher unnötig, wenn es ein Neubaugebiet ist, wo gerade erst der Startschuss fällt.
H
HilfeHilfe06.05.16 07:36kurzer hinweis: ihr zahlt den notar und muss gefälligst auch diese fragen beantworten
H
HilfeHilfe06.05.16 09:55Becker84 schrieb:
Hallo, ja Gemeinde verkauft mit Bauverpflichtung.
Ist ein Neubaugebiet.
Ja der Notar erklärt das noch. Wollte aber bei dem Termin nicht noch lange überlegen ob ich unterschreibe oder doch nicht 🙂sowas kann man auch ruhig vorab fragen... hatten wir auch gemacht
ja notar war genervt, war uns aber wurscht ! hat ja gut geld erhalten
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