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HaraldHirsch
@nordanney kannst du noch mehr dazu sagen, weil du meintest dass die summe einfach zu 2/3 aufgeteilt werden sollte? hast du da erfahrung, gibt das hinterher keine probleme mit dem finanzamt oder sonstwem?
ICH als Immobilienbanker würde es so machen: Kaufpreis des Objektes aufteilen auf die qm, somit hast Du den Anteil der auf die Eigennutzung und auf die Vermietung entfällt.@nordanney kannst du noch mehr dazu sagen, weil du meintest dass die summe einfach zu 2/3 aufgeteilt werden sollte? hast du da erfahrung, gibt das hinterher keine probleme mit dem finanzamt oder sonstwem?
Bei gleicher Eigentümer- und Anteilsstruktur ja. Gilt das auch bei Veräußerung an Dritte oder bei ungleicher Anteilsstruktur?Für die Bank ist das übrigens völlig egal, wie sie das Darlehen aufteilt, da immer das gesamte Objekt haftet.
Ertragswertverfahren ist für eine Wohnung kein adäquates Mittel, da der Ertragswert hier keine (nennenswerte) Rolle spielt. Ein Gutachter würde dies auch niemals als Bewertungsgrundlage nutzen.sondern nach Ertragswertverfahren
Wenn das Haus später verkauft wird, ist die Frage für Finanzierung des TE irrelevant. Was meinst Du mit ungleicher Anteilsstruktur? Das Haus hat einen Eigentümer, entweder eine Einzelperson oder eine Personengesellschaft (z.B. Eheleute). Der Anteil, den jeder Eigentümer hat, ist für die Bank nicht wichtig, da das Haus haftet und jeder Miteigentümer die Grundschuldzweckerklärung unterschreiben muss.Bei gleicher Eigentümer- und Anteilsstruktur ja. Gilt das auch bei Veräußerung an Dritte oder bei ungleicher Anteilsstruktur?
Es geht um Mietwohnungen. Bei Miet-/Mischobjekten ist das Ertragswertverfahren anzuwenden.Ertragswertverfahren ist für eine Wohnung kein adäquates Mittel, da der Ertragswert hier keine (nennenswerte) Rolle spielt. Ein Gutachter würde dies auch niemals als Bewertungsgrundlage nutzen.
Es wird aber uU nicht das ganze Haus verkauft, sondern etwaig nur eine einzelne Wohnung!? Daraus ergibt sich dann eine ungleiche resp. "fremde" Anteilsstruktur, die zu den hier angesprochenen zwei/drei Grundbuchblättern führt.Wenn das Haus später verkauft wird, ist die Frage für Finanzierung des TE irrelevant. Was meinst Du mit ungleicher Anteilsstruktur?
Nö, ist falsch. Lies doch mal die ImmoWertV oder die BelWertV.Es geht um Mietwohnungen. Bei Miet-/Mischobjekten ist das Ertragswertverfahren anzuwenden.