Unabsichtliche Grenzüberbauung Garage

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M

merlin83

Das passiert jeden Tag aus unterschiedlichsten Gründen.

MfG
Dirk Grafe
Hatte dazu mal mit verschiedenen Arbeitern und Fachleuten gesprochen. Man war sich durchweg einig dass im Neubau genau gearbeitet und vermessen wird. Du bist auch vom Fach, würde mich interessieren was in Neubaugebieten dazu führen könnte.
 
D

DG

Ganz einfach: kaum einer der Arbeiter und Fachleute, mit denen Du gesprochen hast, ist technisch in der Lage, einen örtlich vorgefundenen Grenzstein zu kontrollieren, wenn er nicht ÖbVI o.ä. ist. Wenn Grenzsteine fehlen (teilweise gewollt, durch zurückgestellte Abmarkung, damit die Steine in der Bauphase nicht zerstört werden), erst recht nicht. Es passieren auch schlicht Fehler durch falsche Vermaßungen und Planungen. Dazu kommen für Laien wie auch Architekten/Planer kaum zu durchdringende Unterschiede zwischen örtlicher Abmarkung und Katasterkoordinate. Das führt teilweise auch zu nachgeordneter Rechtsprechungen, die für Laien völlig unverständlich sind.

Oder man spart sich aus Kostengründen den Vermesser für die Absteckung, weil Vermesser ja eh zu teuer und überflüssig sind. Das "Aufräumen" kostet dann das 5- bis 10-fache, vor Gericht auch gerne Faktor 100.

Die 8cm sind zB eine typische Abweichung von Rohbau/Außenwand. Gut möglich, dass hier die Außenwand abgesteckt wurde, aber der Rohbau an dieser Achse errichtet wurde. Beliebt ist auch, sich an der Garage vom Nachbarn zu orientieren, wenn die Grenzsteine fehlen. Dann unterstellt man, dass die Garage vom Nachbarn korrekt steht - ist das nicht der Fall, setzt sich der Fehler fort ...

Man muss der Fairness halber aber sagen, dass es heute tatsächlich einen höheren Standard in Neubaugebieten gibt, als noch vor 20 oder 30 Jahren. Trotzdem passieren aus unterschiedlichsten Gründen solche Überbauten, gerade im Bereich der Garagen. Dramatisch ist das aber nicht, wird im Kataster wie gesagt nur nachrichtlich geführt. Entscheidend ist letztlich nur, ob der betroffene Nachbar tatsächlich eingeschränkt wird/ist und wie stark die Einschränkung ist bzw. wie man sie beheben kann.

Wenn - wie hier - die Fläche des Überbaus unter 1m² beträgt, muss man sich ja schon fragen, wo da die Beeinträchtigung liegen soll, die einen Rückbau o.ä. rechtfertigt.

MfG
Dirk Grafe
 
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Die Grenze war eigentlich klar definiert, das muss dann einfach bei der Ausführungsplanung schief gelaufen sein.
 
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wenn Garage neben Garage steht und die 8cm dichter nur dazu führen, das beide Gebäude etwas dichter beieinander stehen, wird es doch kaum zu einen echten Problem kommen. wie schon vorgerechnet eignest du dir aber 0,72m² vom Nachbarn an. bei m² preisen bei 200€ und co nicht geschenkt. das einfachste wird sein, wenn man sich nachbarschaftlich schriftlich einigt. man zahlt einmalig für 1qm (oder halt auch 0,72qm) und hält das schriftlich fest und lässt das dann einfach liegen.
ganz schlecht sieht es hingegen aus, wenn der Nachbar noch keine Garage/Carport oder ähnliches hat und diese 8cm braucht, zb weil es eine Fertiggarage oder ähnliches ist.
bei uns im Gebiet wird so gebaut, das jeder eher 10cm zum Nachbarn freihält als das er wirklich knallhart auf 0 rangeht.
den öffentlichen instutionen dürfte es doch ziemlich egal sein wer wie wo nicht eintragungspflichtige Objekte stehen, solange sich keiner beschwert. toll ist das natürlich trotzdem nicht, da es später mit erben oder beim verkauf (selber/Nachbar) zu Problemen führen kann/wird.
 
D

DG

wenn Garage neben Garage steht und die 8cm dichter nur dazu führen, das beide Gebäude etwas dichter beieinander stehen, wird es doch kaum zu einen echten Problem kommen.
Solange auf der anderen Seite genug Platz zum Schieben ist, ist das kein Problem.

Wie schon vorgerechnet eignest du dir aber 0,72m² vom Nachbarn an. bei m² preisen bei 200€ und co nicht geschenkt. das einfachste wird sein, wenn man sich nachbarschaftlich schriftlich einigt. man zahlt einmalig für 1qm (oder halt auch 0,72qm) und hält das schriftlich fest und lässt das dann einfach liegen.
Schöne Idee, leider rechtswidrig. Um auch nur einen Quadratmeter zu kaufen, muss dieser Quadratmeter abgeteilt und per Kaufvertrag/Grundbuchübertragung dem anderen Flurstück zugeschlagen werden. Anders geht's leider nicht bzw. erlangt keine Rechtswirkung.

Da sich der ganze Aufwand für 1qm aber nicht lohnt, löst man das eben anders.

ganz schlecht sieht es hingegen aus, wenn der Nachbar noch keine Garage/Carport oder ähnliches hat und diese 8cm braucht, zb weil es eine Fertiggarage oder ähnliches ist.
bei uns im Gebiet wird so gebaut, das jeder eher 10cm zum Nachbarn freihält als das er wirklich knallhart auf 0 rangeht.
Hat auch Nachteile. Geht bei enger Bebauung auch nicht; da wird schon jeder Zentimeter gebraucht/ausgenutzt.

den öffentlichen instutionen dürfte es doch ziemlich egal sein wer wie wo nicht eintragungspflichtige Objekte stehen, solange sich keiner beschwert. toll ist das natürlich trotzdem nicht, da es später mit erben oder beim verkauf (selber/Nachbar) zu Problemen führen kann/wird.
Den öffentlichen Institutionen ist das oft tatsächlich egal, weil die im Gegensatz zur einhelligen Meinung idR ebenfalls überhaupt kein Interesse daran haben, hinter jedem Gartenhäuschen herzuforschen.

Garagen sind in aller Regel aber eben eintragungspflichtige Objekte, mir ist zumindest kein Bundesland bekannt, wo das nicht so wäre. Die Regelung bei Carports ist in den Ländern unterschiedlich geregelt, Carports werden jedoch zB in NRW bei gleichzeitiger Einmessung mit dem Haupt- oder anderen Nebengebäuden incl. ihren Grenzbezügen erfasst und gelangen so in aller Regel auch ins Kataster - was auch sinnvoll ist, obwohl sie in NRW selbst nicht einmessungspflichtig sind.

Darüber hinaus führt das Bauen von nicht eintragungspflichtigen oder auch nicht genehmigten Nebenbauten (sog. Schwarzbauten) in schöner Regelmäßigkeit zu Problemen, wenn es denn später mal zu einem nachträglichen Bauantrag kommt, sei es beim eigenen Anbau oder aber der Erweiterung des Nachbarn incl. Baulast auf dem "schwarz" bebauten Grundstück.

An der Stelle kann man nur den Tipp geben, seine Schwarzbauten wenigstens so zu planen/bauen, dass sie im Zweifel genehmigungsfähig sind. Denn wenn sich dann eben doch mal einer beschwert, kann man den Schwarzbau mit vertretbarem Aufwand (zB durch einen Aufschlag des Bauordnungsamt auf die Gebühr für die Baugenehmigung) legalisieren.

MfG
Dirk Grafe
 
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Schöne Idee, leider rechtswidrig. Um auch nur einen Quadratmeter zu kaufen, muss dieser Quadratmeter abgeteilt und per Kaufvertrag/Grundbuchübertragung dem anderen Flurstück zugeschlagen werden. Anders geht's leider nicht bzw. erlangt keine Rechtswirkung.
von rechtswirkung und/oder offiziell bestätigt redet keiner. es geht darum das der Nachbar zufrieden gestellt ist und kein Fass aufmacht. wie du schon sagst gibts aber auch andere Lösungen, wenn denn der Eigentümer kein Problem damit hat. wir haben exakt 6meter von der grenze das Haus stehen, um ein Carport mit theoretisch 6meter breite da ranzustellen. würde man uns nun theoretisch 8cm wegnehmen, würde der durchfahrtsbereich später auch knapp 8 cm kleiner werden, was nicht sonderlich toll wäre für den Doppelcarport. da das Nachbargrundstück noch Nichtmal verkauft ist, kann uns das nicht passieren.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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