ᐅ Eigenkapital durch Riester erhöhen?
Erstellt am: 08.03.16 16:30
Hallo,
die Ausgangslage: In einer Riesterversicherung haben sich etwa 10.000 Euro angesammelt. Laut Vertrag könnte 100% der Summe entnommen und in den Erwerb von Wohneigentum investiert werden. Ich bin mir dessen bewusst, dass das durch die bereits gezahlten Gebühren insgesamt ein Minusgeschäft wäre und über die schädliche Verwendung von Riester-Kapital habe ich mich ebenfalls bereits informiert.
Nun meine Frage: Kann ich das Geld auch dafür verwenden, das vorhandene Eigenkapital für eine Finanzierung aufzustocken oder zum Teil zu ersetzen, damit etwas mehr Rücklagen für ggf. anfallende Mehrkosten oder schönere Dinge zur Verfügung stehen? Wenn ja, würde dann der Zulagenstelle der Darlehensvertrag, in dem eine höhere Summe als Eigenkapital festgelegt wurde, als Nachweis ausreichen? Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüße
die Ausgangslage: In einer Riesterversicherung haben sich etwa 10.000 Euro angesammelt. Laut Vertrag könnte 100% der Summe entnommen und in den Erwerb von Wohneigentum investiert werden. Ich bin mir dessen bewusst, dass das durch die bereits gezahlten Gebühren insgesamt ein Minusgeschäft wäre und über die schädliche Verwendung von Riester-Kapital habe ich mich ebenfalls bereits informiert.
Nun meine Frage: Kann ich das Geld auch dafür verwenden, das vorhandene Eigenkapital für eine Finanzierung aufzustocken oder zum Teil zu ersetzen, damit etwas mehr Rücklagen für ggf. anfallende Mehrkosten oder schönere Dinge zur Verfügung stehen? Wenn ja, würde dann der Zulagenstelle der Darlehensvertrag, in dem eine höhere Summe als Eigenkapital festgelegt wurde, als Nachweis ausreichen? Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?
Viele Grüße
T
toxicmolotof09.03.16 00:28Ich verstehe die Frage nicht.
Die Entnahme von Riester-Kapital zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sollte mit allen Nachteilen (Wohnförderkonto) grundsätzlich aber unschädlich sein.
Du musst nur nachweisen, wie die Gelder verwendet worden sind. Ein vernünftiger Baufinanzierungsberater sollte das hinbekommen, es entsprechend in geeigneter Weise als Eigenkapital (ggfs. auch zeitversetzt) darzustellen.
Die Entnahme von Riester-Kapital zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sollte mit allen Nachteilen (Wohnförderkonto) grundsätzlich aber unschädlich sein.
Du musst nur nachweisen, wie die Gelder verwendet worden sind. Ein vernünftiger Baufinanzierungsberater sollte das hinbekommen, es entsprechend in geeigneter Weise als Eigenkapital (ggfs. auch zeitversetzt) darzustellen.
B
Bieber081509.03.16 07:27Ich sehe drei Möglichkeiten:
1. Den Riester-Vertrag nicht anfassen, alles bleibt wie es ist.
2. Den Vertrag kündigen, Zulagen gehen zurück, Gebühren werden abgeschrieben, ein Betrag X geht auf Dein Konto zur freien Verfügung.
3. Umwandlung in Wohnriester. Zulagen bleiben erhalten, das Kapital wird verwendet, um selbstgenutztes Wohneigentum zu kaufen/bauen. Der Haken kommt zum Renteneintritt.
Ich rate zu 1., vor allem aufgrund der doch bescheidenen Summe im Vertrag. Die sollte keinen entscheidenden Einfluss auf die Immobilienfinanzierung haben. Vor etwa 2 Jahren habe ich mir die gleichen Fragen gestellt ... ;-)
1. Den Riester-Vertrag nicht anfassen, alles bleibt wie es ist.
2. Den Vertrag kündigen, Zulagen gehen zurück, Gebühren werden abgeschrieben, ein Betrag X geht auf Dein Konto zur freien Verfügung.
3. Umwandlung in Wohnriester. Zulagen bleiben erhalten, das Kapital wird verwendet, um selbstgenutztes Wohneigentum zu kaufen/bauen. Der Haken kommt zum Renteneintritt.
Ich rate zu 1., vor allem aufgrund der doch bescheidenen Summe im Vertrag. Die sollte keinen entscheidenden Einfluss auf die Immobilienfinanzierung haben. Vor etwa 2 Jahren habe ich mir die gleichen Fragen gestellt ... ;-)
toxicmolotow schrieb:
Du musst nur nachweisen, wie die Gelder verwendet worden sind. Ein vernünftiger Baufinanzierungsberater sollte das hinbekommen, es entsprechend in geeigneter Weise als Eigenkapital (ggfs. auch zeitversetzt) darzustellen.Danke, auf etwa diese Antwort habe ich gehofft. Dann werde ich mir mal einen suchen, der bereit ist, das alles zu managen.
Bieber0815 schrieb:
Der Haken kommt zum Renteneintritt.Dessen bin ich mir bewusst. Ich gehe aber davon aus, dass ich dann die Summe mit den 30% Abschlag auf einmal zahlen kann.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die von dir in Punkt 3 angesprochene Umwandlung in Wohnriester nicht notwendig. Gedacht habe ich es mir so, dass die Versicherung gekündigt wird und das bisher angesparte Kapital inkl. der Zulagen (es handelt sich ja um keine schädliche Verwendung) in den Eigenanteil fließt. Zukünftig könnten die Zulagen (es sind zwei Kinder vorhanden) direkt in die Sondertilgung fließen.
Aber wie schon gesagt, ich komme wohl wirklich nicht umhin, mich hier mal bei einem Baufinanzierungberater zu erkundigen.
Viele Grüße
B
Bieber081509.03.16 22:41Nairil schrieb:
Gedacht habe ich es mir so, dass die Versicherung gekündigt wird und das bisher angesparte Kapital inkl. der Zulagen (es handelt sich ja um keine schädliche Verwendung) in den Eigenanteil fließt.IMHO ist das Wohnriester. Wenn es kein Wohnriester sein soll, dann musst Du die Zulagen zurückzahlen. Frag besser jemanden, der sich damit auskennt ;-).Ähnliche Themen