sehr gut aufgepasst :)
Nein, die Bäume stehen noch, auch jene auf dem eigenen Grundstück. Ein Fällen ist nur von Oktober bis Ende Februar gestattet und MUSS auch für Nadelbäume beantragt werden, da diese Bäume in Verbindung mit einer Baugenehmigung einhergehen. Da die Bearbeitungszeit des Antrags zum Fällen min 4 Wochen beträgt, hatten wir uns das erstmal gespart und werden die Bäume kürzen (da Baumhöhe > als Abstand Baum zu Haus) und dann ab Oktober den Antrag zum Fällen stellen.
Nach Aussage vom Amtsleiter ist ein Kürzen der Bäume OHNE Antrag möglich, hatte jedoch vergessen zu fragen, was Kürzen genau bedeutet. Gut, die Baumschutzsatzung gibt kein konkretes Maß sondern bürokratische Floskeln...