Bäume kürzen

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D

daytona

Hallo zusammen,
kennt jemand das entsprechende Gesetz in welchen steht, wie weit man Bäume kürzen darf? (Ziel: die Spitzen von Tannen kürzen) Gerne würde ich bis auf Bodenniveau "kürzen" (muss ich beantragen aber erst ab Oktober zulässig)...
 
B

Bauexperte

Guck in die Baumschutzsatzung Deiner Kommune/Stadt. Tannen kannst Du imho ohne Fällgenehmigung fällen. Ansonsten gilt Fällpause vom 01. April bis 30. September.


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
D

daytona

sehr gut aufgepasst :)
Nein, die Bäume stehen noch, auch jene auf dem eigenen Grundstück. Ein Fällen ist nur von Oktober bis Ende Februar gestattet und MUSS auch für Nadelbäume beantragt werden, da diese Bäume in Verbindung mit einer Baugenehmigung einhergehen. Da die Bearbeitungszeit des Antrags zum Fällen min 4 Wochen beträgt, hatten wir uns das erstmal gespart und werden die Bäume kürzen (da Baumhöhe > als Abstand Baum zu Haus) und dann ab Oktober den Antrag zum Fällen stellen.
Nach Aussage vom Amtsleiter ist ein Kürzen der Bäume OHNE Antrag möglich, hatte jedoch vergessen zu fragen, was Kürzen genau bedeutet. Gut, die Baumschutzsatzung gibt kein konkretes Maß sondern bürokratische Floskeln...
 
EveundGerd

EveundGerd

Baumfällungen sind in diesem Jahr tatsächlich nur bis Ende Februar erlaubt gewesen. Da die Natur in den letzten Jahren wesentlich früher das Frühjahr eingeläutet und die Tiere ebenfalls, wurde der Zeitraum geändert.

Kürzen...im Zweifel bis zur Hälfte. Was steht denn an bürokratischen Floskeln drin in Deiner Satzung?
 
W

Wastl

Nach Aussage vom Amtsleiter ist ein Kürzen der Bäume OHNE Antrag möglich, hatte jedoch vergessen zu fragen, was Kürzen genau bedeutet. Gut, die Baumschutzsatzung gibt kein konkretes Maß sondern bürokratische Floskeln...
Kürzen bedeutet bei uns "kürzen ohne Einschränkungen". Das ist ja das witzlose - bekommst du keine Fällgenehmigung schneidest du den Baum einfach auf 1 Meter runter und er stirbt von allein :(
Damit ist die ganze Arie zwecklos (so ist es zumindest bei uns).
Nicht vergessen: Wenn die Bäume im Bebauungsplan eingezeichnet sind und "als erhaltenswert" gekennzeichnet, darf eventuell nicht mal gekürzt werden. Eventuell kranke Bäume müssen dann wieder nachgepflanzt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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