ᐅ Kamin ab 01.04.16 bei KFW 55 nicht mehr erlaubt ?
Erstellt am: 26.02.16 23:27
So wie ich es verstanden habe, soll nach Berechnungsmethode "alternativer Nachweis": ein weiterer Wärmeerzeuger nicht zulässig sein.
"Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger."
Bei Anwendung des klassischen Nachweisverfahrens bemerkt die Anlage:
"Ist eine Zentralheizungsanlage vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizungsanlagen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen kann ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs angesetzt werden."
"Weitere Wärmeerzeuger für Heizung oder Trinkwarmwasser sind nicht zulässig, auch nicht als ergänzender Wärmeerzeuger."
Bei Anwendung des klassischen Nachweisverfahrens bemerkt die Anlage:
"Ist eine Zentralheizungsanlage vorhanden, können handbeschickte Einzelöfen, die nicht in das Zirkulationssystem eingebunden sind, nicht berücksichtigt werden. Bei Zentralheizungsanlagen mit eingebundenen biomassebeschickten Einzelöfen sowie automatisch beschickten Pellet-Primäröfen kann ein maximaler Deckungsanteil von 10 % des Nutzenergiebedarfs angesetzt werden."
ypg schrieb:
Es ist natürlich der Einbau und die Benutzung eines Kaminofens erlaubt, allerdings wird die Energie in keiner Berechnung auftauchen.
Da ist auch nichts verboten.sehe ich genauso! wieso sollte kfw einen Kamin verbieten ?! es erzeugt ja Energie durch regenerative Energieerzeugung (holz) und ist dabei sogar co2 neutral (schöne märchenstunde...). der Kamin ist einfach nur nicht mit einzurechnen und das wars.
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