Bauträger-Gewährleistung bei Dritt-Leistungen

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S

Sandmann2000

Hallo Hausbau-Community

Ich würde mich freuen eure Meinungen und Expertise zum Thema Bauträger-Gewährleistung bei Dritt-Vergabe des Verlegens eines Fußbodens zu hören.

Die von mir gekaufte Neubau-Immobilie wird komplett vom Bauträger (bzw sein Subunternehmer) gebaut. Die Immobilie würde mit einem Standard-Fußboden ausgestattet werden, welchen ich allerdings gerne ändern würde. Leider bietet der Subunternehmer keine Alternativen zum Standard-Fußboden, weshalb ich mich an Dritt-Anbieter wenden müsste und die Immobilie ohne Fußboden abnehmen müsste.

Zur Problematik:
- Die Abnahme mit Prüfung von Mängeln findet dadurch statt ohne einen Fußboden drin zu haben und Gewährleistung des Bauträgers bezieht sich auch ausschließlich auf seine durchgeführten Arbeiten (exkl. Fußboden).
- Fußboden kommt dann nachträglich durch Dritt-Anbieter, was hoffentlich nicht zu Problemen führt, da Fußböden ohnehin immer kurz vor Schluss verlegt werden (Normalerweisen kommen danach nur noch die Türen rein)
- Allerdings befürchte ich im Falle von Gewährleistungsfällen, dass der Bauträger und Fußbodenverleger sich gegenseitig die Schuld geben (z.B. bei Beschädigung von Fußbodenheizung?) und ich letztlich auf den Schäden sitzen bleibe.

Ich wäre euch sehr dankbar für eure Meinungen und ob ihr meine Befürchtungen für angebracht oder übertrieben haltet.

Vielen Dank im Voraus!
 
B

b54

Also ein Bodenleger der die Fußbodenheizung, die ja im Estrich liegt, beschädigt, ist mir noch nicht untergekommen. Die Probleme die kommen könnten sehe ich am ehesten darin, das der Estrich evtl noch nicht trocken genug ist, das sollte dann der Bodenleger prüfen, ansonsten kann der Hausbauer nichts dafür wenn am Boden was dran ist denke ich.
 
B

Bieber0815

Wie mein Vorredner ... Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Stelle sicher (um auf Nummer sicher zu gehen), dass
- der Bauträger den Estrich "Belegreif" heizen muss und
- der Bauträger Dir das Protokoll des Belegreifheizen schuldet
- der Fußbodenleger Dir den Aufbau des Fertigfussbodens mitteilt
- der Bauträger diese Höhe in seinen Planungen (Oberkante Fertigfußboden) berücksichtigt
 
S

Sandmann2000

Vielen Dank für Eure Meinungen - das beruhigt mich schon.

@ Bieber0815: Wie genau kann der Bauträger in seinen Planungen den Aufbau bzw die Höhe des Fußbodens berücksichtigen? Mein Verständnis war bisher, dass ganz normal der Estrich verlegt wird, und dann gewisse Höhenunterschiede durch Spachteln beim Verlegen des Fußbodens ausgeglichen werden. Übersehe ich hier etwas und gibt es praktischere oder wirtschaftlichere Vorgehensweisen?

Als weitere Hintergrund-Information will ich an der Stelle noch erwähnen, dass es sich um eine ETW handelt, und ich anstatt den Standard-Parkett vom Bauträger mich für Vinyl-Boden entscheiden möchte. Hiermit geht sicherlich ein gewisser Höhenunterschied zwischen den in den Bädern vom Bauträger verlegten Fliesen und dem dünnen Klebe-Vinyl-Boden in den restlichen Wohnbereichen einher.
Hat hier jemand Erfahrung ob eine teure Vollverspachtelung ratsam wäre (überall eine Ebene) oder eine Mini-"Rampe" von ein paar mm-Höhenunterschied hin zu den Fliesen ausreicht, damit dadurch ein ebener Übergang entsteht?
 
B

Bauexperte

Hallo,

- Die Abnahme mit Prüfung von Mängeln findet dadurch statt ohne einen Fußboden drin zu haben und Gewährleistung des Bauträgers bezieht sich auch ausschließlich auf seine durchgeführten Arbeiten (exkl. Fußboden).
Das ist die normale Vorgehensweise.

- Fußboden kommt dann nachträglich durch Dritt-Anbieter, was hoffentlich nicht zu Problemen führt, da Fußböden ohnehin immer kurz vor Schluss verlegt werden (Normalerweisen kommen danach nur noch die Türen rein)
Warum sollte es? Der Bodenleger muß darauf achten, daß der Estrich auch Belegreif ist; das ist sein Job.

- Allerdings befürchte ich im Falle von Gewährleistungsfällen, dass der Bauträger und Fußbodenverleger sich gegenseitig die Schuld geben (z.B. bei Beschädigung von Fußbodenheizung?) und ich letztlich auf den Schäden sitzen bleibe.
Was soll denn passieren? Jeder denkbar mögliche Bodenbelag wird _über_ dem Estrich verlegt; in Nähe der Fußbodenheizung kommt Niemand. Du _mußt_ aber schon wissen - und zwar bevor der Estrich eingebracht wird - welchen Bodenbelag Du später verlegen lassen willst, damit ggf.. unterschiedliche Höhen der Räume berücksichtigt werden können.

Edit: natürlich hat der gewählte, spätere Bodenbelag auch Auswirkungen auf die Innentüren. Deshalb ist es wichtig, vor Einbringung des Estrich zu wissen, was später verlegt werden soll.

Wenn Dein Anbieter Dir die ETW übergibt, findet eine Abnahme statt. In dieser werden eventuelle Restarbeiten oder Mängel dokumentiert, ebenso ein verbindliches Zeitfenster benannt, in welcher diese Restarbeiten/Mängel behoben werden müssen; alles dokumentiert in einem Abnahmeprotokoll.

Wenn Du die Bodenbeläge aus dem Lieferumfang Deines Anbieters herausnehmen möchtest, so ist das nichts weltbewegend schwieriges; eher "normale" Praxis bei vielen Neubauvorhaben. Dein Anbieter - so er seriös gewählt ist, wird Dich auf die erforderlichen Trocknungszeiten des Estrichs bei Fliesen oder anderen Belägen schriftlich hinweisen und dann hat er seinen Part erfüllt.

Du mußt - bereits bei der Angebotssuche Bodenbeläge - darauf hinweisen, daß es sich um Neubau handelt und eine Prüfung des Estrichs auf Belagreife in den Lieferumfang des Auftragnehmers gehört; Teil der Beauftragung ist. So vorgehend, kommt es im worst case zu keinerlei Differenzen zwischen Anbieter + Bodenleger, da die Gewährleistungspflichten klar definiert sind

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Neige

Neige

Hier würde ich noch anmerken wollen, dass es Sinn machen kann festzulegen, wer für das Aufheizprotokoll verantwortlich zeichnet. Estrichleger, Bodenleger und Heizungsbauer scheinen sich da nicht immer einig zu sein.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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