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ᐅ Kosten Baumfällgenehmigung


Erstellt am: 10.02.16 16:25

S
sauerpeter
10.02.16 16:25
Hallo,

hat jemand von euch im Allgemeinen eine Ahnung, wie teuer eine Genehmigung für das Fällen von Bäumen ist? Ich habe bei uns im Bauamt nachgefragt, bin aber irgendwie aus der Antwort nicht schlau geworden.
Ich habe gefragt, ob sich die Kosten für dei Fällgenehmigung pro Baum berechnet werden oder für die Fällung insgesamt. Wir überlegen, ob es eine Gebühr für die Genehmigung insgesamt gibt oder ob für jeden Baum eine Gebühr fällig wird.
Die Antwort lautete: Die Einzelbaumfällgenehmigung hingegen ca. 400 Euro insgesamt.

Ja wie jetzt insgesamt oder pro Baum? Wie versteht ihr das? Pro Baum wäre das aber ganz schön happig... ich habe ca. 10 Bäume! Und nur für dei Genehmigung 4000,- ?????

Oder hat jemand Erfahrungen mit Fällgenehmigungen im Raum Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark?
S
sauerpeter
10.02.16 16:30
Pro Baum wäre es ein Wucher...
B
Bieber0815
10.02.16 16:33
Hier(!) kommt es darauf an: Baumarkt, Stammdurchmesser. Teuer wird dann die ggf. nötige Ersatzpflanzung (vermutlich/naheliegend: pro Baum).
S
sauerpeter
10.02.16 16:46
Es geht mit nicht um die Ersatzpflanzung. Sondern allein um die Genehmigung. Wenn ich die Ersatzpflanzung sowie dei Fällungen der Bäume auch noch mit rechne, dann lande ich bei ca. 10.000 EUR.
Das ist doch der Horror, auch wenn es um unsere Natur geht...
B
Bieber0815
10.02.16 17:37
sauerpeter schrieb:
Sondern allein um die Genehmigung.
Solche Kosten müsste über die Gemeindesatzung oder entsprechende Dokumente eigentlich (!) zweifelsfrei ermittelbar sein. Oder?
T
tbb76
10.02.16 20:06
Nach einem kurzen Schnellcheck über Google ist eine Baumfällung auf Privatgrundstücken genehmigungsfrei, sofern der Vogelschutz, außerhalb der Vegetationsperiode usw beachtet wird, und solange der Stammdurchmesser unter 60 cm ist.. Aber!: Dies kann durch kommunale Verordnungen beschränkt werden. Eigentlich sollte im Ortsrecht deiner Stadt/Gemeinde eine entsprechende Verordnung zu finden sein. Hat die Gemeinde keine eigene Verordnung gilt Landesrecht.
genehmigungersatzpflanzunggebührbäumestammdurchmesserverordnung