ᐅ Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck § 5 Abs 1 Bauprüfverordnung
Erstellt am: 20.12.15 11:51
Hallo,
kann mir jemand sagen, welcher Vordruck das sein soll?
Wenn ich danach suche, lande ich meist bei einem Formular für das vereinfachte genehmigungsverfahren. Manchmal kommen auch Treffer zum Thema Sonderbauten.
Ist der verlinkte Vordruck das, was ich brauche gemäß § 5 Abs 1 BauPrüfVO?
Danke und Grüße
kann mir jemand sagen, welcher Vordruck das sein soll?
Wenn ich danach suche, lande ich meist bei einem Formular für das vereinfachte genehmigungsverfahren. Manchmal kommen auch Treffer zum Thema Sonderbauten.
Ist der verlinkte Vordruck das, was ich brauche gemäß § 5 Abs 1 BauPrüfVO?
Danke und Grüße
B
Bauexperte20.12.15 12:00Sollte Dein(e) Architektin vorrätig haben
Grüße, Bauexperte
Grüße, Bauexperte
Danke. Habe es mal angeschaut und finde das etwas seltsam.
Wir füllen gerade das Formular zur Genehmigungsfreistellung (§67) aus.
Wir sagen: Weiterbehandlung als Bauantrag.
Bei Nr. 2.4 steht dann: Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck (§5 Abs.1 BauPrüfVO)
Was man da so ausfüllen muss in der Baubeschreibung klingt für mich eher nach Angaben für größere, öffentliche Gebäude. Aber wenn das so sein soll, dann machen wir es halt...
Grüße
Wir füllen gerade das Formular zur Genehmigungsfreistellung (§67) aus.
Wir sagen: Weiterbehandlung als Bauantrag.
Bei Nr. 2.4 steht dann: Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck (§5 Abs.1 BauPrüfVO)
Was man da so ausfüllen muss in der Baubeschreibung klingt für mich eher nach Angaben für größere, öffentliche Gebäude. Aber wenn das so sein soll, dann machen wir es halt...
Grüße
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