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ᐅ Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck § 5 Abs 1 Bauprüfverordnung


Erstellt am: 20.12.15 11:51

S
sirhc
20.12.15 11:51
Hallo,

kann mir jemand sagen, welcher Vordruck das sein soll?

Wenn ich danach suche, lande ich meist bei einem Formular für das vereinfachte genehmigungsverfahren. Manchmal kommen auch Treffer zum Thema Sonderbauten.

Ist der verlinkte Vordruck das, was ich brauche gemäß § 5 Abs 1 BauPrüfVO?

Danke und Grüße
B
Bauexperte
20.12.15 12:00
Sollte Dein(e) Architektin vorrätig haben

Grüße, Bauexperte
S
sirhc
20.12.15 12:50
Danke. Habe es mal angeschaut und finde das etwas seltsam.

Wir füllen gerade das Formular zur Genehmigungsfreistellung (§67) aus.
Wir sagen: Weiterbehandlung als Bauantrag.
Bei Nr. 2.4 steht dann: Baubeschreibung auf amtlichen Vordruck (§5 Abs.1 BauPrüfVO)

Was man da so ausfüllen muss in der Baubeschreibung klingt für mich eher nach Angaben für größere, öffentliche Gebäude. Aber wenn das so sein soll, dann machen wir es halt...

Grüße
S
sirhc
20.12.15 13:08
Habe gesehen dass da Kerpen am Rand steht - gibt es eine neutrale NRW-Vorlage, hat jede Gemeinde eine andere oder ist es egal dass X am Rand steht und ich bei Y einreiche?

Danke und Grüße
vordruckformularbaubeschreibung