ᐅ Wann ist es Grenzbebauung?
Erstellt am: 18.12.15 10:55
S
sauerpeter18.12.15 14:59Musketier schrieb:
Steht er dann nicht trotzdem auf der Grenze oder ist der so schmal bei euch?Ja na klar steht er dann auf der Grenze. Aber auf der gesamten Länge befindet sich dei Hausgrenze quasi auf dem Nachbargrundstück (ca. 20cm).Meine Idee war ja, ob das dann irgendwie anders zählt oder nicht. Schließlich ist er ja über die Grenze gebaut. Wenn nicht, dann nicht...
Und dann ging es mir vorrangig ja auch noch um den Nachbarn, reicht es aus, wenn er zustimmt und ich das schriftlich vom Notar festhalten lasse? Oder lieber als Baulast eintragen?
Wenn der Nachbar mt der Baulast einverstanden ist, kann die Baulast dann einfach eingetragen werden? Oder hat das Bauamt oder wer auch immer da dann das letzte Wort und kann immer noch Nein sagen?
S
sauerpeter18.12.15 15:00Musketier schrieb:
Vielleicht als kleiner Hinweis noch. Zumindest bei uns gibt es eine maximale Länge pro Grenze (9m) und eine Gesamtlänge aller Grenzbebauungen (ich glaube 15m). Vielleicht löst das schon dein Problem.Das ist mir bekannt.