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ᐅ Abmachung mit Baufirma oder Darlehen?


Erstellt am: 13.12.15 19:57

G
Genuine
13.12.15 19:57
Hallo,

ich bin absoluter Anfänger in Sachen Bauen bzw Baufinanzierung etc.
Bei uns geht es um folgendes: Wir erben/ erhalten ein Grundstück in einer recht guten Gegend (nebenan wird ein Mehrfamilienhaus verkauft mit je drei Wohnungen a 115 qm² zu je ca. 700k). Das Grundstück von uns ist recht groß (ca. 1200 m² unbebaute Rasenfläche, Bauerlaubnis schon vorhanden).

Das Problem ist jetzt folgendes, beim Überschreiben/ Erben muss Erbschaftssteuer geleistet werden und zwei Personen mit je 150k ausbezahlt werden. Nun haben wir entweder die Möglichkeit, diesen Betrag (~400k) bei der Bank aufzunehmen und abzustottern oder, und nun kommt der Grund, weswegen ich hier schreibe, einen Teil des Grundstücks bebauen lassen und die Wohnungen zu vermieten/ zu verkaufen.

Wir würde man das in diesem Fall anstellen oder wäre ratsam? Eine Abmachung mit einer Baumfirma, dass sie das Grundstück bebaut und einen Teil erhält (eine Wohnung) oder ein Darlehen von der Bank und dann eine Baufirma beauftragen? Oder sollte man die Grundstücksfläche direkt (also ohne Bebauung) verkaufen? Oder gibt es vielleicht noch Möglichkeiten, auf die ich jetzt gar nicht komme? Deswegen mein Post hier, ich würde mich freuen, wenn hier jemand mit Erfahrung/ gutem Rat etwas dazu schreiben könnte.

Viele Grüße
N
nordanney
13.12.15 20:08
Das ist eine Frage für Deinen Steuerberater - wenn Du als Immobilienunternehmer auftrittst, kommen noch weitere steuerliche Themen (vom Risiko des Baus, der Vermietung oder des (Ab)Verkaufs mal ganz abgesehen) auf Dich zu.

Willst Du auch selber bauen? Soll das Grundstück in Deinem Besitz bleiben? Willst Du später mal auf einem Teil bauen? Abmachung mit einer Baufirma - wie soll die aussehen, wer bezahlt die Firma ansonsten für Ihre Bauleistungen? Wie ist Deine Bonität - kannst du überhaupt ein Darlehen T€ 400 "abstottern"?

Da gibt es noch Dutzende weitere Fragen. Ich bin allerdings gerade zu faul, alle zu sammeln 😉
G
Genuine
13.12.15 20:43
@nordanney
Erstmal vielen Dank für Deine Antwort! Das mit dem Punkt Immobilienunternehmer kam mir gar nicht in den Sinn.

Ich selber möchte nicht bauen, auf dem Grundstück steht schon ein großes Haus für drei Familien. Das Grundstück ist insgesamt 1800 m² groß, darauf steht das Haus. Dahinter ist eine sehr große Rasenfläche (ca. 1200 m²). Einen Teil davon überlege ich zu verkaufen an eine Baufirma oder eine Abmachung mit dieser zu machen, dass wenn sie darauf baut, sie eine Wohnung erhalten (z.B.).

Ein Darlehen von 400k könnte ich/ könnten wir abstottern, möchten wir aber eher nicht. Dafür lege ich zu viel Wert auf gegenwärtige Absicherung und Lebensqualität und nicht zig Jahre Schulden.

"Abmachung mit einer Baufirma - wie soll die aussehen, wer bezahlt die Firma ansonsten für Ihre Bauleistungen?"
Genau das ist meine Frage: Würde das denn z.B. gehen: Baufirma X baut auf 1200 m² Grundstück ein Haus mit drei Wohnungen. Eine Wohnung kann die Baufirma behalten, die anderen beiden gehen in meinen Besitz über. Hier ums Eck und gegenüber wurden solche Häuser gebaut und die Wohnungen wurden für das Stück von 500k - 700k verkauft und waren binnen Wochen weg. Bzw. bin ich mal zum Spaß nach dem Bau hin und habe mich erkundigt, da waren die schon verkauft.
E
EveundGerd
13.12.15 20:49
Erbt ihr nun oder bekommt ihr das Grundstück überschrieben vor Eintritt des Erbfalles?
Wieso ist eine Baugenehmigung vorhanden obwohl ihr nicht bauen wollt? Oder gibt es für diesen Bereich einfach nur einen Bebauungsplan?
Wenn Ihr den unbebauten Teil erhaltet, ist die Fläche bereits vermessen und als eigenständige Parzelle eingetragen?
G
Genuine
13.12.15 20:57
Wir werden es voraussichtlich erben. Das mit der Überschreibung steht im Raum, aber da das Thema noch nicht gar ist, ist der Erbfall aktuell. Also erben. Mein Großvater hat sich vor einigen Jahren aus Interesse eine Baugenehmigung für den Teil des 1200 m² Grundstücks beschafft/ genehmigen lassen.

Wenn wir erben, dann das gesamte Grundstück (1800m² plus Haus). Da ist noch nichts als eigenständige Parzelle o.ä. eingetragen.
E
EveundGerd
13.12.15 21:17
Eine Baugenehmigung ist meines Wissens nur begrenzte Zeit gültig und bedingt einen Bauantrag. Möglich, dass es in Bayern anders ist.
In Deinem Fall solltet Ihr sowohl Beratung vom Steuerberater als auch vom Notar einholen, denn möglicherweise ist es sehr viel günstiger und vor allem auch schöner, wenn der Besitz aus warmen Händen übergeben wird.
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