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ᐅ Miete - Kann der Vermieter die Heizung über Nebenkosten finanzieren?


Erstellt am: 26.11.15 13:44

B
boysetsfire
26.11.15 13:44
Hallo zusammen,

aktuell sind wir ja noch Mieter, der Hausbau steht nächstes Jahr an. Im Zuge unserer Planungen sprach ich kürzlich mit dem Betreiber unseres Fernwärmenetzes über seine Tarife/Gebühren, etc.
Im Zuge dieses Gespräches frage ich nach, ob eine jährliche Grundgebühr anfällt da mir mein Vermieter diese jedes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung berechnet. Vom Netzbetreiber wurde dies verneint. Daraufhin habe ich beim Vermieter angefragt was er mir denn da berechnet (bisher wurde es mir so verkauft dass er die Gebühr einfach "weitergibt"). Vom Vermieter wurde mir dann erklärt dass die Pauschale Kosten für -Strom der Heizungsanlage, Eichgebühren der Wärmemengenzähler und seine Anschlussgebühren an das Fernwärmenetz auf 10 Jahre verteilt- enthalten.

Mein Frage nun: Darf mir der Vermieter die Kosten für seine Heiztechnik in Rechnung stellen und somit seine Heizung über seine Mieter finanzieren? Strom für die Heizungsanlage sehe ich ja noch ein, da es zum Heizen benötigt wird.

Danke schon mal für Hilfe! :-)
N
nordanney
26.11.15 14:57
Ja, grundsätzlich sind sämtliche (Betriebs)kosten für die Heizungsanlage umlegbar. Ob es in Deinem Fall mit einer Pauschale (wie berechnet?) klappt, kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Die möglichen, umlegbaren Betriebskosten findest Du in der Betriebskostenverordnung, Auszug s.u.

Langtext mit Kostenangaben zur zentralen Heizungsanlage in einem Vertrag.
T
toxicmolotof
26.11.15 18:54
Die Kosten für den Anschluss der Versorgungsleitung oder die Heizungsanlage selbst sicher nicht, wohl aber Kosten für Wartung, Zählergrundgebühr und solche Dinge.
M
maximax
03.12.15 20:00
Die umlegbaren Betriebskosten stehen in der BetrKV, §2 (Internetsuche nach "betrkv").

Grob zusammengefasst sind die regelmäßig wiederkehrenden Kosten (Wartung, Miete von Zählern etc.), die Kosten der Verbrauchserfassung (Ableser, Eichungen etc.) und natürlich der Verbrauch umlegbar. Anschaffungen, einmalige Reparaturen und Erschließungskosten aber nicht. Die Kosten müßen auch für den Mieter nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein (was offenbar nicht gegeben war). Erschließungskosten dem Mieter als eine Grundgebühr darzustellen grenzt meiner Ansicht nach an Betrug.
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