Übernahme Mietvertrag nach Kauf

4,50 Stern(e) 4 Votes
T

Tego12

Ohne wirklich juristische Ahnung zu haben:

Auf Eigenbedarf zu kündigen, nachdem du ein Haus gekauft hast mit dem Wissen, es ist ein Mieter drin.... ich hoffe für dich die Mieter legen es nicht drauf an, die bekommst du mit einer Eigenbedarfskündigung zu 99% nicht raus.

Inwiefern vorher schriftlich fixierte Verträge zwischen dir und dem Mieter rechtlich sauber sind, weiß ich nicht, würde es aber auch anzweifeln. Der sicherste Fall wäre, wenn der jetzige Eigentümer das mit dem Mieter vertraglich fixiert und du diesen Vertrag mit übernimmst.

Und sei nicht so naiv und glaube das, was der Mieter dir jetzt sagt, dass er das auch macht nachdem du das Haus gekauft hast ;) Da sind schon viele auf die Nase geflogen.

Ich würde mir hier, wenn nicht schon geschehen, eine kurze anwaltliche Beratung gönnen.
 
N

nordanney

Auf Eigenbedarf zu kündigen, nachdem du ein Haus gekauft hast mit dem Wissen, es ist ein Mieter drin.... ich hoffe für dich die Mieter legen es nicht drauf an, die bekommst du mit einer Eigenbedarfskündigung zu 99% nicht raus.
Eigenbedarf ist Eigenbedarf. Kündigen und raus mit dem Mieter - da gibt es keiner Besserbehandlung für den Mieter in der geschilderten Situation. Warum auch?
Ist ein ganz übliches Vorgehen.
 
T

Tego12

Eigenbedarf ist Eigenbedarf.... das es dieses Schwarz - Weiß quasi nie vor dem Gesetz gibt, dass sollte einem doch nun wirklich bewusst sein.

Das Problem an der Konstellation ist, dass man ein Haus kauft, mit dem Wissen, es ist ein Mieter drin. Das führt unter Umständen zu erheblichen Problemen bei der Eigenbedarfskündigung, denn für diese benötigt man eine sehr gute Begründung, wieso der benötigte Wohnraum genau dort benötigt wird. Durch das vorherige Wissen, man kauft ein bereits vermietetes Objekt, kommt man nun in Probleme...

Google einfach mal selbst danach, du wirst auf tausende von Problemfällen stoßen, oft mit dem Ergebnis, dass eine Eigenbedarfskündigung genau in diesem Fall gescheitert ist.

Wie gesagt, ich bin kein Jurist, kann aber Google bedienen, und hatte mal bei einem möglichen Hauskauf eine ähnliche Konstellation, und aus diesem Grund einen Anwalt zu rate gezogen mit dem Ergebnis, das Haus nicht zu kaufen... ;)
 
N

nordanney

Eigenbedarf ist Eigenbedarf.... das es dieses Schwarz - Weiß quasi nie vor dem Gesetz gibt, dass sollte einem doch nun wirklich bewusst sein.

Das Problem an der Konstellation ist, dass man ein Haus kauft, mit dem Wissen, es ist ein Mieter drin. Das führt unter Umständen zu erheblichen Problemen bei der Eigenbedarfskündigung, denn für diese benötigt man eine sehr gute Begründung, wieso der benötigte Wohnraum genau dort benötigt wird. Durch das vorherige Wissen, man kauft ein bereits vermietetes Objekt, kommt man nun in Probleme...
Das Problem, dass man jemanden in der Wohnung/im Haus hat ist normal - sonst wäre es keine Eigenbedarfskündigung ;). Das ist übrigens der häufigste ordentliche Kündigungsgrund.
Probleme gibt es nur, wenn a) Eigenbedarf nicht nachgewiesen werden kann oder b) es für den Mieter unzumutbar wäre, auszuziehen. Das sind Gründe, die bei jeder Eigenbedarfkündigung zu Problemen führen können, unabhängig ob es der Hauskauf oder eine andere Situation ist.

Ansonsten - noch einmal - es ist "nur" eine Eigenbedarfskündigung. Da wohnt immer jemand in der Wohnung/dem Haus, den man rausschmeißen muss. Das ist normal und da spielt es auch keine Rolle, ob man mit voller Absicht ein Haus kauft, in dem ein Mieter wohnt.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben