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ᐅ Private Grünfläche - Rechte und Pflichten?


Erstellt am: 13.11.15 21:31

S
Salomea
13.11.15 21:31
Hallo,

durch Glück hatten wir die Möglichkeit uns ein ~900qm großes Grundstück zu reservieren. Bei genauerem Lesen des B-Plans haben wir nun gesehen, dass die 900qm ca. 150qm private Grünfläche beinhalten. In der Festsetzung steht neben Anweisungen zur Bepflanzung folgender Text: "Die Anlage von Fuß-, Rad- und Reitwegen in einer Breite von Max. 3m und in wassergebundener Bauweise ist zulässig." Wie gesagt, im Bebauungsplan ist das Areal als private Grünfläche bezeichnet.
Wie muss /darf ich den Text in der Festsetzung nun verstehen? Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?

Ich habe bereist nach einer Definition von "privater Grünfläche" gesucht, bin da aber auch nicht so richtig fündig geworden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?

Viele Grüße
E
EveundGerd
13.11.15 22:06
Du fragst am Besten bei der zuständigen Behörde nach.
S
Salomea
14.11.15 13:09
Hat denn ansonsten jemand so eine private Grünfläche die zum Grundstück gehört?
B
Bauexperte
14.11.15 14:02
Hallo,
Salomea schrieb:

Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Ja; das sollte sich imho im Preis pro Quadratmeter (für 150 qm) niederschlagen.
Salomea schrieb:

Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Zumeist ist es so, daß Du solche Grundstücksanteile pflegen mußt; sie "optisch" Deinem Garten zuordnen aber nicht mittels Pflanzen oder gar Zäunen von der Benutzung aussperren darfst.

Eve hat schon richtig geantwortet; frage bei der verkaufenden Gemeinde nach. Nur dort erhältst Du die Auskünfte, welche Du benötigst, über eine finale Kaufentscheidung nachzudenken.

Grüße, Bauexperte
S
Salomea
14.11.15 14:19
Aber wieso nennt sich das dann "private Grünfläche", wenn es doch öffentlich genutzt werden kann?
Gibt es eine "offizielle" Definition, einen Gesetzestext das eine "private Grünfläche" beschreibt?

Wir werden gleich Montag Früh beim der Gemeinde nachhaken.
A
arubau36
14.11.15 14:33
Vielleicht mal nachfragen, ob dieser ein Pachtgrundstück ist? Klingt nach Weg- und Leitungsrecht. Kann aber auch Irrtum sein.
grünflächegrundstückfestsetzung