ᐅ Zählt der Platz vor der Garage als Stellplatz
Erstellt am: 04.11.15 07:55
Hallo zusammen,
wir sind gerade dabei etwas tiefer in die Planung unseres Mehrgenerationenhauses einzuarbeiten. Geplant ist ein größeres Haus mit zwei Wohneinheiten, da meine Schwiegereltern mit einziehen werden.
So jetzt zu meiner Frage. Der bebauungsplan schreibt vor, dass min. 2 Stellplätze/Wohneinheit vorzusehen sind. Die Garagen sind min. 5m von der Straße zurückzusetzen. Der Platz lässt den Bau von einer Doppelgarage zu. Dieses wären dann schon mal 2 Stellplätze. Zählt der Platz vor dieser Garage auch als Stellplatz? Oder müssen hier separate Plätze geplant werden?
Gruß Stefan
wir sind gerade dabei etwas tiefer in die Planung unseres Mehrgenerationenhauses einzuarbeiten. Geplant ist ein größeres Haus mit zwei Wohneinheiten, da meine Schwiegereltern mit einziehen werden.
So jetzt zu meiner Frage. Der bebauungsplan schreibt vor, dass min. 2 Stellplätze/Wohneinheit vorzusehen sind. Die Garagen sind min. 5m von der Straße zurückzusetzen. Der Platz lässt den Bau von einer Doppelgarage zu. Dieses wären dann schon mal 2 Stellplätze. Zählt der Platz vor dieser Garage auch als Stellplatz? Oder müssen hier separate Plätze geplant werden?
Gruß Stefan
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Das kommt auf deine Stellplatzsatzung an. Bei uns gilt der Platz vor der Garage auch als Stellplatz. Ich persönlich finde das schwachsinnig, aber so ist es bei uns geregelt.
Wenn es in deinem Ort keine Stellplatzsatzung gibt, bzw im Bebauungsplan nichts weiter dazu steht, dann kannst du deine Stellplätze auch vor der Garage ausweisen.
Wenn es in deinem Ort keine Stellplatzsatzung gibt, bzw im Bebauungsplan nichts weiter dazu steht, dann kannst du deine Stellplätze auch vor der Garage ausweisen.
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