ᐅ Kurzcheck Finanzierung - Kauf von Privat
Erstellt am: 10.10.15 16:53
@Uwe82
Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.
Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.
Hier war ich mir bisher sehr sicher dass das geht. Die Ehefrau des Verkäufers lebt z.B. in Deutschland (steht zu 50% im GB) und könnte ihren Ehemann auch ohne Vollmacht einfach vertreten. Der Ehemann müsste dann im Ausland nur bestätigen, z.B. in der Botschaft. Es würde wohl auch durch sonstige Dritte relativ unproblematisch gehen.
Bitte korrigieren, falls ich hier falsch liege.
P
Prosecutor23.10.15 09:03Sorry, diese Regelung hatte ich übersehen.
Schade, der Text ist zu lang, um ihn hier zu zitieren.
Schade, der Text ist zu lang, um ihn hier zu zitieren.
M
Musketier23.10.15 09:26Ich denke die Lösung von @Bauexperte ist bewußt so gewählt, dass jeder der Interesse hat, sich den Link selber zusammenstellen kann. Auch wenn die AGBs Links explizit verbieten, unterscheiden wir schon zwischen Links auf Informationsseiten und Links zu Werbezwecken.