ᐅ Baulast für Garage eintragen - Vorteile / Nachteile?
Erstellt am: 08.10.15 07:26
T
toxicmolotof08.10.15 10:36Nein.
Vielleicht 500, eher 1000, vielleicht auch 5000.
Ist abhängig von vielen Dingen. S.o.
Vielleicht 500, eher 1000, vielleicht auch 5000.
Ist abhängig von vielen Dingen. S.o.
T
toxicmolotof08.10.15 10:48Ich bin auch weder Jurist, noch Architekt oder Beamter im Bauamt.
Ich weiß nur, dass die Mehrkosten für eine Baulast unseres Nachbarn am Ende um die 2.000 Euro gekostet hat. Damit waren nur Kosten des Planers und der Genehmigungsbehörde betroffen.
Wenn der Nachbar nur zustimmt, wenn man ihm wegen der Einschränkungen auf dem Grundstück zunächst 10 lila Scheine rüberschieben muss, sinds eben auch mal ganz schnell 5000 Euro.
So: woher soll ich das wissen?
Das ist die Zeit hier doch nicht wert. Einfach 20cm kürzer und das Thema ist mehr als erledigt wenn die Garage dann ein privilegiert ist.
Ich weiß nur, dass die Mehrkosten für eine Baulast unseres Nachbarn am Ende um die 2.000 Euro gekostet hat. Damit waren nur Kosten des Planers und der Genehmigungsbehörde betroffen.
Wenn der Nachbar nur zustimmt, wenn man ihm wegen der Einschränkungen auf dem Grundstück zunächst 10 lila Scheine rüberschieben muss, sinds eben auch mal ganz schnell 5000 Euro.
So: woher soll ich das wissen?
Das ist die Zeit hier doch nicht wert. Einfach 20cm kürzer und das Thema ist mehr als erledigt wenn die Garage dann ein privilegiert ist.
Zuerst würde ich mit dem Architekten sprechen, welche Baulast eingetragen werden muss und warum.
Normalerweise darf man bis zu 9m entlang der Grundstücksgrenze bauen, wenn die Wandhöhe nicht mehr als 2,5 Meter betrifft. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und wie du richtig schreibst in der LaBo geregelt.
Zusätzlich können aber lokale Verordnungen die LaBo aushebeln, in welchen engere Grenzen (oder weitere) gelten. Wenn z.B. dein Bebauungsplan eine maximale Grenzbebauung von 5 m vorsieht, brauchst du eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (Stadt ( LRA) für den Bau. Dort dürfen / müssen / sollen die Nachbarn auch immer unterschreiben auf dem Bauantrag.
Normalerweise darf man bis zu 9m entlang der Grundstücksgrenze bauen, wenn die Wandhöhe nicht mehr als 2,5 Meter betrifft. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und wie du richtig schreibst in der LaBo geregelt.
Zusätzlich können aber lokale Verordnungen die LaBo aushebeln, in welchen engere Grenzen (oder weitere) gelten. Wenn z.B. dein Bebauungsplan eine maximale Grenzbebauung von 5 m vorsieht, brauchst du eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde (Stadt ( LRA) für den Bau. Dort dürfen / müssen / sollen die Nachbarn auch immer unterschreiben auf dem Bauantrag.
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