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ᐅ Verdacht auf Blindgänger


Erstellt am: 17.08.15 01:21

L
Lein.Manor
17.08.15 01:21
Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat...

Eigentlich hatten wir bereits die Zusage für ein Grundstück und jetzt hat sich bei der Notarterminfindung ergeben, dass es sich "etwas verzögern" könnte, weil scheinbar noch ein weiterer Erbe im Spiel ist.

Lange Rede usw. - wir haben nach alternativen Grundstücken gesucht und eins gefunden was uns sehr sehr gut gefällt.

Knackpunkte:
Es sind 2 Flurstücke die zusammen verkauft werden wovon auf dem einen ein altes/baufälliges Haus von 1935 steht, das zur Zeit von einem Herren (84 Jahre) allein zur Miete bewohnt wird. Das andere Flurstück, auf dem wir bauen wollen würden, ist frei.

Die große Frage: Es wurde vom Amt ein Verdacht auch einen Blindgänger geäußert. Die Antrag zur Prüfung wurde im Mai eingereicht. Die Fläche soll allerdings schnellstmöglich verkauft werden, d.h. mit dem Vermerk im Kaufvertrag des möglichen Blindgängers, weil die Prüfung/Beseitigung voraussichtlich nicht mehr vor Veräußerung stattfinden kann.

Im Land Brandenburg ist es scheinbar so, dass die Kosten dafür das Land übernimmt, aber wie lange kann so ein Vorgang dauern?

Viele Dank
Lei Ni
G
Gartenfreund
17.08.15 06:36
Wer so was bei dir Zahlt kann ich nicht sagen. Auch wie lange so was dauert nicht. Aber frage doch mal beim Kampfmittelräumdienst nach die können dir sicherlich mehr sagen.
D
D3N7S
17.08.15 07:21
Wir haben dasselbe Thema auf unserem grundstück. Wie lange es dauert kann ich dir nicht sagen da wir noch nicht dazu gekommen sind (bei uns muss vorher noch gerodet werden) jedoch kann ich dir sagen dass den Einsatz vom Kampfmittelräumdienst erstmal du übernimmst (außer du hast mit dem Verkäufer des Grundstücks NOTARIELL FESTGEHALTEN dass er die Kosten für den Einsatz übernimmt oder ihr euch die Kosten hierfür teilt) sollte sich der Verdacht bestätigen (Bomben, Blindgänger,...) und müsste in näherer Umgebung die Nachbarschaft evakuiert werden für die Zeit des Einsatzes kommen natürlich sehr hohe Kosten auf, jedoch werden die vom Bundesland übernommen! Doch die Kosten für die Prüfung vom Kampfmittelräumdienst übernimmst du als Besitzer bzw derjenige der notariell hierfür eingetragen ist, musst du eben mit dem Verkäufer im Vorfeld aushandeln!

Servus!
B
Bauexperte
17.08.15 10:18
Hallo,
Lein.Manor schrieb:

Im Land Brandenburg ist es scheinbar so, dass die Kosten dafür das Land übernimmt, aber wie lange kann so ein Vorgang dauern?
Hierzu gibt es - wie ich finde, einen sehr gut geschriebenen und damit verständlichen Pressetext des Verband Privater Bauherren, welchen ich hier einmal einsetze:

"BERLIN. Wer bauen möchte und dazu ein Grundstück sucht, der denkt selten an eine nach wie vor reale Gefahr: Blindgänger alter Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Immer noch liegen sie zu tausenden im Boden, vor allem in den Städten. Der Verband Privater Bauherren (Verband Privater Bauherren) rät deshalb allen Grundstückskäufern, nicht nur auf Lage und Preis des Areals zu achten, sondern sich auch über dessen Geschichte zu informieren.

"Viele Städte waren Kriegsschauplätze. Wer in einer solchen Stadt baut, der sollte klären, ob auf dem in Auge gefassten Grundstück Bombenabwürfe verzeichnet sind und eventuelle Blindgänger im Boden liegen könnten", rät Verband Privater Bauherren-Rechtsanwalt Holger Freitag. "Leider sind die Zuständigkeiten von Kommune zu Kommune und auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Grundstückskäufer müssen sich vor dem Kauf immer erst zu den zuständigen Behörden durchfragen. Erste Anlaufpunkte sind Bauämter, Ordnungsämter oder das Regierungspräsidium. Sie helfen klären, ob es in der Gegend, in der man bauen möchte, Bombenabwürfe gab."

In stark betroffenen Regionen, vor allem den Großstädten, existieren sogenannte Verdachtsflächenkataster. "In diesen Kommunen löst jede Baumaßnahme, die in den verdächtigen Baugrund eingreift, automatisch eine Sondierungspflicht aus. Liegt das ins Auge gefasste Terrain in einer solchen Verdachtsfläche, sollten Besitzer und Kaufinteressierte am besten frühzeitig einen Antrag auf Prüfung bei der zuständigen Stelle stellen"; empfiehlt der Rechtsanwalt. "Solche Untersuchungen dauern erfahrungsgemäß alles in allem rund ein halbes Jahr. Das sollten Bauwillige einplanen, sonst führen die Untersuchungen zu Bauzeitverzögerungen und im schlimmsten Fall zum Baustillstand, dann nämlich, wenn erst während der Bauzeit Kampfmittel gefunden werden, die natürlich beseitigt werden müssen."

Besteht der Verdacht, auf dem Grundstück könnten Blindgänger liegen, dürfen nur zugelassene Kampfmittelräumdienste weitere Untersuchungen vornehmen. Mitunter sind das vom Land beauftragte Spezialunternehmen, manchmal hat das Bundesland seinen eigenen Kampfmittelräumdienst.
"Die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen auf dem Grundstück trägt in der Regel der Grundstückseigentümer. Bei sehr hohen Kosten können private Bauherren unter Umständen Billigkeitsentschädigungen beantragen. Die werden aber angesichts leerer öffentlicher Kassen in Zukunft sicher immer seltener gewährt", vermutet Rechtsanwalt Freitag, erinnert aber auch: "Werden tatsächlich Blindgänger gefunden, finanziert in der Regel die öffentliche Hand wenigstens deren Beseitigung."

Verantwortlich für die sogenannte Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks ist immer der Grundstückseigentümer. "Wer ein Baugrundstück erst kaufen möchte und mit Problemen rechnet, der sollte die Frage der Kostenübernahme für die Kampfmittelfreiheit vertraglich regeln. Auf der sicheren Seite sind - zumindest theoretisch - die Käufer von Bauträgerhäusern. Wer beim Bauträger kauft, der erwirbt Haus und Grund aus einer Hand. Bauherr bleibt bis zur Übergabe der Immobilie immer der Bauträger, der ja auch für die Kampfmittelfreiheit des Bodens verantwortlich ist. Kümmert er sich nicht rechtzeitig und müssen während der Bauzeit Blindgänger entsorgt werden, kann der Käufer aber auch mit Fertigstellungsverzögerungen konfrontiert werden", gibt der Verband Privater Bauherren-Anwalt zu bedenken. "Besser steht sich in der Regel, wer ein Grundstück von der Kommune kauft. Die öffentliche Hand als Verkäufer übernimmt nicht selten solche Kostenrisiken."

Übrigens: Zufallsfunde müssen immer bei der Polizei gemeldet werden!
"

Quelle: Pressetext Verband Privater Bauherren, 27.02.2013

Grüße, Bauexperte
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