ᐅ Grundbuch, wo genau steht das mit dem Real geteilt?
Erstellt am: 20.07.15 12:29
Hallo,
ich habe ein Grundbuch vor mir liegen von einem Reihenhaus wo wir sehr interessiert sind.
Laut Verkäufer, ist das Reihenmittelhaus mit Garten REAL geteilt.
lediglich Abwasserrohr wird gemeinsam genutzt und die Fläche wo die ganzen Garagen stehen.
Wo genau kann ich das prüfen?
Seite 1 steht:
GRUNDBUCH VON xxxxx Nr. xxxxx
Auf Seite 7 steht:
Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Schmutzwasserableitungskanal
Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Wasserhaußanschlussleitung und Duldung einer Wasserleitung
Dann steht von Erwerbsvormerkung und die Namen der aktuellen Besitzer.
Auf Seite 3
steht Position 1: Die Strasse und Hausnummer Gebäude und Freifläche mit dem kompletten Grundstücksgröße (228m²)
und nochmals ne Position mit 33m² wo die Garage steht.
ich habe ein Grundbuch vor mir liegen von einem Reihenhaus wo wir sehr interessiert sind.
Laut Verkäufer, ist das Reihenmittelhaus mit Garten REAL geteilt.
lediglich Abwasserrohr wird gemeinsam genutzt und die Fläche wo die ganzen Garagen stehen.
Wo genau kann ich das prüfen?
Seite 1 steht:
GRUNDBUCH VON xxxxx Nr. xxxxx
Auf Seite 7 steht:
Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Schmutzwasserableitungskanal
Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Wasserhaußanschlussleitung und Duldung einer Wasserleitung
Dann steht von Erwerbsvormerkung und die Namen der aktuellen Besitzer.
Auf Seite 3
steht Position 1: Die Strasse und Hausnummer Gebäude und Freifläche mit dem kompletten Grundstücksgröße (228m²)
und nochmals ne Position mit 33m² wo die Garage steht.
T
toxicmolotof20.07.15 14:58Dann antworte ich hier mal quer... es dürfte real geteilt sein, denn sonst stünde aufcdem Deckblatt statt Grundbuch einfach Wohnungsgrundbuch und eine Seite weiter irgendwas von xxx/yyy Teilen... der Rest sieht gleich aus.
Am einfachsten erkennt man das an der aktuellen (!!) katasterkarte. @toxic hat aber auch Recht, wenn es nicht geteilt/selbständig wäre, würdet ihr nur Teileigentum an einem gemeinsamen Grundstück (versch. Varianten mgl.) erwerben. Das muss Euch aber allerspätestens der Notar erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe
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