Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundbuch, wo genau steht das mit dem Real geteilt?


Erstellt am: 20.07.15 12:29

L
Leoo2014
20.07.15 12:29
Hallo,

ich habe ein Grundbuch vor mir liegen von einem Reihenhaus wo wir sehr interessiert sind.

Laut Verkäufer, ist das Reihenmittelhaus mit Garten REAL geteilt.

lediglich Abwasserrohr wird gemeinsam genutzt und die Fläche wo die ganzen Garagen stehen.

Wo genau kann ich das prüfen?

Seite 1 steht:

GRUNDBUCH VON xxxxx Nr. xxxxx

Auf Seite 7 steht:

Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Schmutzwasserableitungskanal
Grunddienstbarkeit betreffend Mitbenutzung eines Wasserhaußanschlussleitung und Duldung einer Wasserleitung

Dann steht von Erwerbsvormerkung und die Namen der aktuellen Besitzer.

Auf Seite 3

steht Position 1: Die Strasse und Hausnummer Gebäude und Freifläche mit dem kompletten Grundstücksgröße (228m²)
und nochmals ne Position mit 33m² wo die Garage steht.
T
toxicmolotof
20.07.15 14:58
Dann antworte ich hier mal quer... es dürfte real geteilt sein, denn sonst stünde aufcdem Deckblatt statt Grundbuch einfach Wohnungsgrundbuch und eine Seite weiter irgendwas von xxx/yyy Teilen... der Rest sieht gleich aus.
D
DG
22.07.15 19:50
Am einfachsten erkennt man das an der aktuellen (!!) katasterkarte. @toxic hat aber auch Recht, wenn es nicht geteilt/selbständig wäre, würdet ihr nur Teileigentum an einem gemeinsamen Grundstück (versch. Varianten mgl.) erwerben. Das muss Euch aber allerspätestens der Notar erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Grafe
grundbuchgrunddienstbarkeit