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ᐅ Öffentliche Parkplätze vor Grundstück


Erstellt am: 21.06.15 21:02

A
Aloadihoa
21.06.15 21:02
Hallo,

im Anhang ist ein Ausschnitt mit mittig zwei Grundstücken, die in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen und vor denen öffentliche Parkplätze eingezeichnet sind (grau).

Garagen dürfen in seitliche Abstandsflächen gebaut werden, bei dem Eckgrundstück darf also die Garage an die Nordostseite des Hauses (oben ist Norden), außerhalb des blauen Baufensters, also an Planstraße E gesetzt werden.
Durch die zwei öffentlichen Stellplätze und den Baum fällt die Alternative, die Garage zum unteren Nachbar zu bauen sowieso weg, oder? Zufahrt zur Garage ist ja dann durch die Stellplätze eh gar nicht möglich.

Was macht dann der Besitzer des Grundstücks eins unten dran? Dessen Grundstück ist auch von zwei Stellplätzen versperrt, zufahrt wäre nur oberhalb vom Baum möglich. Wobei ich nicht weiss, was diese kleine graue Fläche mit dem grauen Eck drin bedeutet.

Könnt ihr das mal bitte kommentieren?

Gruß
Christoph

Lageplan eines Baugrundstücks mit Parzellen, blauen Grenzen, gelben Wegen und Bäumen
D
DG
21.06.15 21:29
Hallo Christoph,

die kleine graue Fläche mit dem grauen Eck drin ist die jeweilige Grundstückszufahrt. Kann man in Absprache mit dem Bauamt sicher auch auf die andere Seite des Hauses verlegen, dann wandern die Parkplätze eben nach Norden bzw. das wird dann getauscht.

MfG
Dirk Grafe
J
Jochen104
21.06.15 21:31
Ich würde sagen die Flächen mit dem Eck drin sind die Parkverbotsbereiche in denen nicht geparkt werden kann damit die Anwohner in die dahinter baubaren Garagen fahren können 🙂
A
Aloadihoa
21.06.15 21:38
Wir sind uns aber einig, dass es beim eckgrundstück keine Möglichkeit gibt, die öffentlichen Parkplätze zu verschieben. Garage zum Nachbar ist also nicht möglich oder?
S
SirSydom
21.06.15 22:11
Wie ich Cross-Poster hasse..
D
DG
21.06.15 22:12
So wie es geplant ist, nicht. Aber man kann das mit dem Bauamt sicher besprechen; im Baugebiet müssen vermutlich insgesamt X Stellplätze erstellt werden; wenn man die Zahl auch anders erreichen kann ...

MfG
Dirk Grafe
garagenparkplätzestellplätzeeckgrundstückzufahrtbauamt