Baurechtfrage - Vorgabe regionaler Baufirma im Grundstücksvertrag

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J

jx7

Hallo liebe Baurechtexperten!

Angenommen, es wäre so:

Im Grundstücksvertrag stünde folgender Absatz:

"Die Beteiligten sind sich einig, dass eine individuelle Bebauung durch Einbindung REGIONAL ANSÄSSIGER Architekten, Ingenieure und Handwerksunternehmen erfolgt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Wohngebiet nicht gemäß vorgefertigten Standardplanungen gewerblicher Anbieter bebaut wird. Auch soll hierdurch erreicht werden, dass die regionale klein- und mittelständische Bauwirtschaft gefördert wird."

Ins Grundbuch wurde nichts Entsprechendes eingetragen.

Bebaut werden soll jetzt mit lokalem Architekten. Der Hausbauer ist 230 km entfernt und baut Häuser von München bis Frankfurt, also nicht in ganz Deutschland. Lokale Handwerkern sind zumindest für Keller, Außenanlagen sowie für Wand- und Bodenbeläge eingeplant. Ein Bauaufsicht soll auch ein lokaler Bauingenieur vom Bauherren-Schutzbund übernehmen.

Fragen:

1) Wirksamkeit des Paragraphen

a) Der Paragraph ist unwirksam. Nachdem der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, ist egal, was im Kaufvertrag stand.
b) Der Paragraph gilt, im Zweifelsfall könnte der Verkäufer ein Recht geltend machen, das Grundstück zurückzukaufen.
c) Es ist unklar, ob der Paragraph wirksam ist.

2) Bedingung erfüllt?

a) Die Bedingungen sind erfüllt, weil ja Teile der Arbeiten von lokalen Gewerken ausgeführt werden.
b) Die Bedingung ist nicht erfüllt, weil der Großteil der Arbeiten von einer Firma übernommen werden, die mit 230 km Entfernung nicht unter den Begriff "Regional ansässig" fällt.
c) Es ist unklar, ob die Bedingung erfüllt ist.

Vielen Dank für die Antworten!
 
S

SirSydom

Mal davon abgesehen, dass die Klausel eine Frechheit ist, ist sie wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich unzulässig und wahrscheinlich europarechtswidrig.

Im Zweifel solltest du dich juristisch beraten lassen.
 
V

Voki1

Mal angenommen, dass es wettbewerbsrechtlich unzulässig wäre, so hätte er dann nichts davon. ;) Und eine etwaige Europarechtswidrigkeit hilft hier auch nicht weiter. :)

Die Informationen sind sehr knapp gehalten. Außerdem sind die Antworten ja schon vorgegeben, so dass es zu einer Erörterung wohl nicht kommen soll. Mithin lässt sich im Grunde eine Aussage nicht treffen, also kann man dazu nichts sagen.

Im Grunde wären auch Konstellationen vorstellbar, dass nur Handwerker bauen dürfen, die mit ihrem Vornamen "Thorsten" heißen. ;)
 
J

jx7

Wer die entsprechenden Seiten aus dem Kaufvertrag lesen will, soll mir per privater Nachricht seine E-Mail-Adresse mitteilen, dann kann ich ihm eine pdf-Datei (1.4 MB) schicken.

Ein Rückkaufsrecht ist in dem Vertrag definiert, aber nur bezüglich der Bauverpflichtung innerhalb von 2 Jahren. Der genannte Absatz ist unabhängig davon.

Ein Anwalt äußerte sich übrigens so (nicht ganz wörtlich, aber fast) zu dem Thema:

Die Klausel verstößt in mehrerer Hinsicht gegen Rechtsnormen und ist unwirksam.

Nach Art. 10 § 3 MRVG (Kopplungsverbot) darf der Verkauf eines Grundstücks nicht von der Beauftragung eines bestimmten Architekten (oder Bauingenieurs) abhängig gemacht werden. Die Gerichte legen diese Klausel sehr weit aus, d.h. jede Beschränkung in der Auswahl eines Architekten ist unwirksam.

Diese Vorschrift gilt zwar nicht für Handwerker, für diese gilt aber, dass die europäischen Vorschriften über die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs betroffen sind. Außerdem verstößt diese Regelung gegen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht.

Hinzu kommt, dass der Begriff „regional" natürlich nicht definiert ist und daher Unklarheiten ohnehin dazu führen, dass Ihr Vertragspartner aus dieser Klausel keine Rechte herleiten kann.

Somit ist diese Regelung ist ein eklatanter Verstoß gegen den freien Wettbewerb.

Wir werden jetzt also die 230 Kilometer entfernte Baufirma beauftragen und hoffen, dass die GmbH, die die Grundstücke nicht verkauft, keinen Rechtsstreit beginnt. Wie gesagt, haben wir ja auch regional ansässige Ingenieure, Ingenieure und Handwerker mit im Boot, nur manche beteiligte Firmen sind zwischen 100-230 km entfernt (keine davon arbeitet deutschlandweit, also sind die ja auch noch regional). Und die Rechtslage scheint ja auch mehr als wacklig zu sein für den genannten Absatz.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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