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ᐅ Diverse kleine Baumängel...


Erstellt am: 12.01.08 11:05

H
häuslerin
12.01.08 11:05
Guten Tag,

Wir bauen mit einem Generalunternehmer.
Wer kommt eigentlich beim Abschluss des Baus für Mängel, auch kleinere Mängel auf? Beispielsweise Kratzer an Fensterscheiben, Fensterläden usw?
U
Unregistriert
12.01.08 11:11
Garantie SIA-118

Also sichtbare Mängel musst Du sofort, oder so schnell wie möglich bei der Abnahme beanstanden. Wenn das Verhältnis zu GU oder Handwerkern nicht mehr so gut ist, kommt ja oft vor, dann würde ich dir dringend empfehlen, das alles schriftlich beim GU anzumelden!

Die Generalunternehmer macht dann eine Liste, auf der die Mängel beschrieben sind und wer sie zu beheben hat rsp. Die Mängel müssen dann innerhalb einer bestimmten Frist behoben werden.

Leider klappt das aber nicht immer so optimal. Manchmal werden dann Mängel im „Schnellverfahren“ und deshalb nur sehr lausig behoben!

Dagegen hilft dann aber streng sein und sich vor allem nichts gefallen lassen!
U
Unregistriert
12.01.08 11:16
Ganz klar! Der GU ist zuständig für die Behebung der Mängel, die bei der Bauabnahme auftauchen. Und ich bin der Überzeugung, wie auch der User vor mir beschrieben hat, dass man da mit einer harten Linie am besten fährt!
U
Unregistriert
12.01.08 11:18
Ist es denn nicht so, dass jeder am Bau beteiligte Betrieb/Handwerker für seine Schäden haftet und wenn gewisse Schäden, und da meine ich auch kleinere, niemandem zugewiesen werden können, dann hat der GU doch eine Bau-Versicherung die das dass übernehmen muss.
A
amrein
12.01.08 11:26
Harte Linie finde ich ist bestimmt schon io, wenn es da um Mängel geht. Man bezahlt ja auch für das ganze. Man sollte aber doch auch etwas Vernunft walten lassen...

Als kleines Beispiel: der Spiegel im Bad, den ich ja täglich benutze, hatte bei uns einen Kratzer, ca. 4-5cm. Der hat mich natürlich gestört, also haben wir den beanstandet und auswechseln lassen. Am Fensterrahmen jedoch waren auch 2-3 Kratzer, rund 2cm lang. Den hat wohl der Gipser oder so verursacht, als er Gips wegmachen wollte. Diese Fensterrahmen haben wir dann nicht auswechseln lassen, da sie uns nicht grob störten. Ich habe es halt eben gesehen, da ich die Baureinigung selbst gemacht habe.
W
wabe
15.01.08 21:27
Grundsätzlich ist der GU als Vertragspartner für die Mängelbeseitigung zuständig. Ich halte es immer für besser, zunächst freundlich miteinander umzugehen und nur wenn das nicht fruchtet, kann man die "harte" Linie fahren. Geht man sofort auf Konfrontation kostet es nicht nur Nerven, sondern oft auch Geld
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