Finanzielle Abwertung des eigenen Grundstücks durch Nachbarhaus

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S

Slintrebla

Letztendlich bleibt dir kaum eine andere Wahl als es zu schlucken.
Die Gemeinde / Landratsamt haben den Rückbau schon als "unverhältnismäßig" eingestuft und eine Strafe ausgesprochen. Somit sind die Möglichkeiten für dich auf diesem Wege vorzugehen relativ gering.
Wenn es ein Gartenhaus oder ein Carport gewesen wäre, wäre der Rückbau wahrscheinlich verhältnismäßig gewesen.
Den Rechtsweg würde ich gegen die neuen Nachbarn nicht einschlagen - dann lieber versuchen einen nicht erlaubten großen Wintergarten anzufügen, so dass du um sein Haus rum kommst Die Strafen bei euch sind ja human.
Hallo Wastl,

wahrscheinlich wird es auch so sein wie du sagst. Ich möchte ja selber ungern Streitigkeiten mit meinem neuen Nachbarn anfangen, aber es stört mich halt schon viel Geld in die Hand zu nehmen und Zeit zu investieren um ein schönes Haus zu bauen und dann meint unser neuer Nachbar sich nicht an die Regeln und Gesetze halten zu müssen, was sich jetzt nachteilig für uns auswirkt. Deshalb hätte ich eine Entschädigung für Gerecht gehalten.

Ich werde die Tage mal die Vorschläge von Voki1 und Dirk Grafe prüfen, aber vermutlich wird alles so bleiben wie es ist und ich muss sehen das ich damit klar komme.

Vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Rückmeldungen und Hilfestellungen.

Beste Grüße
Slintrebla
 
D

DG

Letztendlich bleibt dir kaum eine andere Wahl als es zu schlucken.
Die Gemeinde / Landratsamt haben den Rückbau schon als "unverhältnismäßig" eingestuft und eine Strafe ausgesprochen. Somit sind die Möglichkeiten für dich auf diesem Wege vorzugehen relativ gering.
Wenn es ein Gartenhaus oder ein Carport gewesen wäre, wäre der Rückbau wahrscheinlich verhältnismäßig gewesen.
Die Frage ist, wie das Bauamt begründet hat und ob alle Belange des Nachbarn korrekt berücksichtigt wurden. Das lässt sich ohne Akteneinsicht nicht beurteilen.

Zudem gibt es andere Varianten, wie man bauordnungsrechtliche Mängel ohne Rückbau beseitigen kann, idR durch Baulasten, möglich sind auch Änderungen in der Bauausführung.

Den Rechtsweg würde ich gegen die neuen Nachbarn nicht einschlagen - dann lieber versuchen einen nicht erlaubten großen Wintergarten anzufügen, so dass du um sein Haus rum kommst Die Strafen bei euch sind ja human.
Nur zur Info: der humoristische Tenor Deiner Aussage ist (bei mir) angekommen, dennoch sollte man mit Aussagen, die leicht als Aufforderung zu strafrechtlich relevanten Handlungen missverstanden werden können, vorsichtig sein. Es gibt genug Bauherren, die das unwissentlich tun, auch weil ihnen die möglichen Konsequenzen nicht klar sind.

Mir und meinen Berufskollegen kann das vordergründig herzlich egal sein, denn wir räumen derartige Mängel in Zusammenarbeit mit Architekten auch nach Jahrzehnten - selbstverständlich kostenpflichtig - wieder auf. Unabhängig von der strafrechtlichen Betrachtung, halte ich es aber für sinnvoller, wenn sich Bauherren vorab bei den Fachplanern informieren, welche Möglichkeiten es gibt - das muss letztlich der Anspruch dieses Forums sein und als Bauherr hat man dann 100 Jahre Ruhe. Das ist in aller Regel ausreichend.

MfG
Dirk Grafe
 
L

laemat

So einfach würde ich das Thema nicht abtun.
Bei uns Bedarf die Abweichung vom Bebauungsplan der Zustimmung der Nachbarn, gibt es diese nicht ist es ein Schwarzbau.
Das hat auch Nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun, das hat mit Verlässlichkeit des Gesetzgebers zu tunen , wozu ein Bebauungsplan aufstellen, wenn man sich für 5000 Euro freikaufen kann?
Es sind schon Schwarzbauten wegen viel kleinerer Abweichungen zurück gebaut worden. Ich habe öfter damit zu tun, das Denunziantentum lauert überall (Wobei der Einwand hier ja gerechtfertigt ist).
Natürlich ist es eine Abwertung der Wohnqualität und des Wertes der Immobilie, wenn die Beschattung durch den Nachbarn früher beginnt als üblich.
--------------
Natürlich wird die gute Nachbarschaft dadurch strapaziert aber nicht von dir sondern von deinem Nachbarn, der dich nicht beteiligt hat. Egal ob du nun gegen die Abweichung vor gehst oder nicht, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

Häusle77

So einfach würde ich das Thema nicht abtun.
Bei uns Bedarf die Abweichung vom Bebauungsplan der Zustimmung der Nachbarn, gibt es diese nicht ist es ein Schwarzbau.
Das hat auch Nichts mit Verhältnismäßigkeit zu tun, das hat mit Verlässlichkeit des Gesetzgebers zu tunen , wozu ein Bebauungsplan aufstellen, wenn man sich für 5000 Euro freikaufen kann?
Es sind schon Schwarzbauten wegen viel kleinerer Abweichungen zurück gebaut worden. Ich habe öfter damit zu tun, das Denunziantentum lauert überall (Wobei der Einwand hier ja gerechtfertigt ist).
Natürlich ist es eine Abwertung der Wohnqualität und des Wertes der Immobilie, wenn die Beschattung durch den Nachbarn früher beginnt als üblich.
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Natürlich wird die gute Nachbarschaft dadurch strapaziert aber nicht von dir sondern von deinem Nachbarn, der dich nicht beteiligt hat. Egal ob du nun gegen die Abweichung vor gehst oder nicht, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen.
Da muss ich Laemat vollkommen zustimmen!!!

Entweder halten sich alle an den Bebauungsplan, oder keiner...

Ich frage mich nur, wer bei dem Bauantrag vom Nachbarn gepennt hat...
 
V

Voki1

Entweder halten sich alle an den Bebauungsplan, oder keiner...
Mit Verlaub ... das ist Blödsinn. Und hier ist auch mitnichten Strafrecht anwendbar.

Keiner hier kann wissen, was genau zu dem höheren Bauen geführt hat. Jedenfalls hat die zuständige Behörde hier ein Ordnungsgeld verhängt, welches angabegemäß TEUR 5 beträgt. Ein Rückbau wurde (sicher in Erwägung gezogen aber schlussendlich) nicht verfügt.

Damit ist der "Gerechtigkeit" Genüge getan.

Ist hier dann jemand durch einen Nachteil auch privat betroffen, so gilt das Schuldrecht uneingeschränkt. Man finde eine passende Anspruchsgrundlage und baue auf dieser eine Argumentation auf, die einen finanziellen Ausgleich der empfundenen Werteinschränkung bewirkt oder auch nur versucht, den empfundenen Nachteil zu kompensieren.

Ich bin grundsätzlich bei Euch. Es ist schon auch blöde, wenn einer über die Stränge schlägt und ein Dritter hier eine nachteilige Situation verspürt. Aber aus dem Unrecht des Einen kann und darf kein Anspruch auf eigenes Unrecht hergeleitet werden. Bestes Beispiel vielleicht: A klaut dem B seinen Computer. B erfährt von C, dass A mit seinem neuen Computer prahlt. Nun geht der B los und schleicht sich in die Wohnung des A und holt seinen Computer zurück.

Aus dem Bauch würde man wohl sagen, dass es so zur gewünschten Gerechtigkeit führt und unser Empfinden würde sagen "recht so, passt schon". Legal ist es gleichwohl nicht, sondern stellt verschiedene Rechtsverstöße dar.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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