ᐅ Haftung bei fehlerhaftem FI Schalter?
Erstellt am: 30.05.15 19:14
hallo.
ich habe folgende Frage: nach Kauf einer Wohnung und Beauftragung eine Elektromeisters zur Neuinstallation der gesamten elektrischen Leitungen nebst Einbau von Lampen etc stellt sich folgendes Problem: ein neu angeschafftes Küchenelektrogerät wird angeschlossen und es fliegt nach einer Zeit ständig der FI Schutzschalter raus. Der Elektriker wird von mir zur Fehlersuche geholt und findet zunächst den Fehler nicht. Schließlich stellt sich heraus dass der von ihm verbaute Schalter fehlerhaft ist. Muss ich diese Rechnung bezahlen oder kann ich eine fehlerfreie Funktion der Elektroinstallation erwarten und es gehört in seine Verantwortung / Gewährleistung ?
Mit der Bitte um Hilfe
ich habe folgende Frage: nach Kauf einer Wohnung und Beauftragung eine Elektromeisters zur Neuinstallation der gesamten elektrischen Leitungen nebst Einbau von Lampen etc stellt sich folgendes Problem: ein neu angeschafftes Küchenelektrogerät wird angeschlossen und es fliegt nach einer Zeit ständig der FI Schutzschalter raus. Der Elektriker wird von mir zur Fehlersuche geholt und findet zunächst den Fehler nicht. Schließlich stellt sich heraus dass der von ihm verbaute Schalter fehlerhaft ist. Muss ich diese Rechnung bezahlen oder kann ich eine fehlerfreie Funktion der Elektroinstallation erwarten und es gehört in seine Verantwortung / Gewährleistung ?
Mit der Bitte um Hilfe
er hat eine komplette Neuinstallation der Kabel und Steckdosen und auch Sicherungen gemacht. eine Sicherung (fi) war defekt und wurde nach der Fehleranalyse ausgetauscht. im rahmen der Gewährleistung kommt der "Verkäufer" da eigentlich nicht so einfach raus. gibt natürlich nun wieder 1000 tolle Wege das du doch bezahlen darfst. zb wenn die Sache schwarz gemacht wurde oder der Elektriker behauptet, das irgendein altes nicht ausgetauschtes teil hat den fi zerstört usw...
wie mit einen Auto. wenn dein neues Auto ein Problem hat gibts du es in die Vertragswerkstatt. die suchen das kaputte teil und tauschen es aus. fertig. ne Rechnung gibts dafür doch auch nicht.
wie mit einen Auto. wenn dein neues Auto ein Problem hat gibts du es in die Vertragswerkstatt. die suchen das kaputte teil und tauschen es aus. fertig. ne Rechnung gibts dafür doch auch nicht.
B
Bauexperte03.06.15 12:08Payday schrieb:
wie mit einen Auto. wenn dein neues Auto ein Problem hat gibts du es in die Vertragswerkstatt. die suchen das kaputte teil und tauschen es aus. fertig. ne Rechnung gibts dafür doch auch nicht.Wäre mir neu ...Ich habe Belege für jedwede Arbeit an unserem Wagen
Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte03.06.15 12:12Effjott schrieb:
Muss ich diese Rechnung bezahlen oder kann ich eine fehlerfreie Funktion der Elektroinstallation erwarten und es gehört in seine Verantwortung / Gewährleistung ?Vorab - Rechtsberatung darf ich nicht betreiben, diese gehört in Deutschland den beratenden Berufen vorbehalten.Wenn der Elektrobetrieb mit der Neuinstallation offiziell beauftragt war - wovon ich ausgehe - und dazu auch der Zählerschrank nebst erneuertem Inhalt gehörte, geht der fehlerhafte FI zu seinen Lasten, bzw. gehört in dessen Gewährleistung. Ist auch kein Weltuntergang, kann immer mal passieren.
Ist Dein Küchengerät (auch Neugeräte können Fehler aufweisen) der Verursacher, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Grüße, Bauexperte
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