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ᐅ Baugrundstück Abrisskosten


Erstellt am: 05.05.15 06:23

S
SimonMoers
05.05.15 06:23
Hallo zusammen,
hatte gestern mein erstes Gespräch mit einem Bauträger. Dieser möchte Abrisskosten zu dem Bodenwert addieren. Berechnung sieht vor 255 Euro pro qm plus 70 Euro Abrisskosten pro qm. Mir scheint das schon ziemlich hoch, die Lage ist zwar gut, aber die Abrisskosten sollten doch normalerweise vom Bodenwert abgezogen werden oder was für Erfahrungen habt ihr?
T
toxicmolotof
05.05.15 08:25
Wofür soll was wie ermittelt werden? Da fehlen noch Angaben was genau passieren soll.

Außer Abriss nichts verstanden.

Wem gehört das Grundstück aktuell? Was steht (noch) auf dem Grundstück?
S
SimonMoers
05.05.15 08:54
Also, das Baugrundstück umfasst ca. 400qm und momentan steht dort noch Gewerbe darauf, ehemaliger Getränkehandel. Das Umfeld sieht so aus das dort vor vielen Jahren mal ein sehr kleines Gewerbegebiet war. Mittlerweile wurden in dieser verkehrberuhigten Zone viele Einfamilienhäuser gebaut und das Gewerbe Stück für Stück abgerissen. Nun sind noch ein alter Bungalow, dieser Getränkehandel und eine Lagerhalle übrig. Bis auf die Lagerhalle(ca. 600qm) wird dort alles abgerissen und 11 Doppelhaushälften/Einfamilienhäuser gebaut. An einem Einfamilienhaus haben wir Interesse. Nur der Bodenrichtwert bei diesen letzten Gebäuden steht bei 100 Euro pro qm und bei den Einfamilienhäusern die diesen Teil der Strasse umschliessen steht der Bodenrichtwert bei 230 Euro je qm, teilweise bei auch bei 290. Der Bauträger sieht jetzt kosten für das Grundstück von 250 Euro pro qm vor und Abrisskosten von 75 Euro je qm. Wem das Grundstück gehört keine Ahnung, da kommt dann noch eine Provision hinzu, daher geh ich mal davon aus, dass dem Bauträger das Grundstück nicht gehört.
Meine Fragen:
-In der Regel zahlt doch der Eigentümer des Grundstücks die Abrisskosten oder ist es üblich das ich als Käufer die Kosten übernehme?
-Der Preis scheint mir vollkommen überzogen oder ist es üblich vom Bodenrichtwert so stark abzuweichen in dieser Situation das ein Gewerbegebiet zum Wohngebiet umwandelt?
-Die Bank könnte doch auch bei so einem niedrigen Bodenrichtwert Probleme bei der Finanzierung machen?
B
Bauexperte
05.05.15 09:37
Hallo,

Ich brauche noch etwas Info:

BT bedeutet, Du beziehst Haus & Grund aus einer Hand. Ist dies in Deinem Fall so oder kaufst Du das Grundstück von einem Dritten?
SimonMoers schrieb:

Bis auf die Lagerhalle(ca. 600qm) wird dort alles abgerissen und 11 Doppelhaushälften/Einfamilienhäuser gebaut. An einem Einfamilienhaus haben wir Interesse.
Du sollst mit Deinem Grundstücksanteil von 400 qm nochmals € 75,00/qm für den Abriss des Getränkehandels bezahlen. Soweit richtig? Oder teilen sich die 11 neuen Eigentümer alle Abrisskosten?
SimonMoers schrieb:

-In der Regel zahlt doch der Eigentümer des Grundstücks die Abrisskosten oder ist es üblich das ich als Käufer die Kosten übernehme?
Nein für den 1. Teil der Frage und ja für den 2.
SimonMoers schrieb:

-Der Preis scheint mir vollkommen überzogen oder ist es üblich vom Bodenrichtwert so stark abzuweichen in dieser Situation das ein Gewerbegebiet zum Wohngebiet umwandelt?
Bodenrichtwerte sind "nur" Annäherungswerte, es gibt keinerlei Verpflichtung für Grundstücksverkäufer, sich daran zu halten; letztlich bestimmen immer Angebot & Nachfrage die Preise.

Grüße, Bauexperte
D
Doc.Schnaggls
05.05.15 09:42
SimonMoers schrieb:

-In der Regel zahlt doch der Eigentümer des Grundstücks die Abrisskosten oder ist es üblich das ich als Käufer die Kosten übernehme?

Naja, generell üblich gibt es da eigentlich nicht wirklich.

Möglich sind folgende 2 Konstellationen:

1. Du kaufst das Grundstück mit dem alten Gebäudebestand und bezahlst den Bodenwert abzüglich Abrisskosten.

2. Der Alteigentümer reisst den Altbestand ab und Du bezahlst den Bodenrichtwert.

Allerdings sind die Bodenrichtwerte der Gemeinde nur als Anhaltspunkt zu sehen. Auch hier bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Ob das dann überzogen ist, kann man schwer beurteilen - wenn der Anbieter zu diesem Preis verkaufen kann, wird die entsprechende Nachfrage da sein - ansonsten kann man auf eine Korrektur nach unten warten...

Grüße,

Dirk
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