ᐅ ETW schlüsselfertig gekauft, Fertigstellung verzögert sich.
Erstellt am: 01.04.15 17:57
Liebes Forum,
wir haben uns im Dezember eine große Eigentumswohnung gekauft, die zum 31.3.2015 fertiggestellt werden sollte. (Notarvertrag).
Nun ist der 1.4. und die Wohnung ist noch nicht fertiggestellt.
Laut Bauherr soll die Wohnung zum 1.5. bezugsfertig sein, laut Parkettleger kann dieser erst ab Ende April in die Wohnung um den Parkett zu legen (im Auftrag des Bauherren). Er sagte, vor dem 15.5. wird nix fertig sein.
Durch das derzeitige Wetter vermuten wir, dass sich die Arbeiten noch weiter verzögern werden und wir Anfang/ Mitte Juni in unsere neue Wohnung können. (Haus wird von außen und innen saniert und kann nur komplett fertiggestellt übernommen werden).
Nun haben wir unsere derzeitige ETW zum 1.6. verkauft. Sind Eltern von kleinen Kindern und ziemlich ratlos, wie es nun weitergehen soll.
Was kann man tun, wenn sich ein Bau verzögert?
Wir haben Sorge am Ende ohne Wohnung mit viel Möbel und Kram dazustehen.
Viele Grüße,
Tobia
wir haben uns im Dezember eine große Eigentumswohnung gekauft, die zum 31.3.2015 fertiggestellt werden sollte. (Notarvertrag).
Nun ist der 1.4. und die Wohnung ist noch nicht fertiggestellt.
Laut Bauherr soll die Wohnung zum 1.5. bezugsfertig sein, laut Parkettleger kann dieser erst ab Ende April in die Wohnung um den Parkett zu legen (im Auftrag des Bauherren). Er sagte, vor dem 15.5. wird nix fertig sein.
Durch das derzeitige Wetter vermuten wir, dass sich die Arbeiten noch weiter verzögern werden und wir Anfang/ Mitte Juni in unsere neue Wohnung können. (Haus wird von außen und innen saniert und kann nur komplett fertiggestellt übernommen werden).
Nun haben wir unsere derzeitige ETW zum 1.6. verkauft. Sind Eltern von kleinen Kindern und ziemlich ratlos, wie es nun weitergehen soll.
Was kann man tun, wenn sich ein Bau verzögert?
Wir haben Sorge am Ende ohne Wohnung mit viel Möbel und Kram dazustehen.
Viele Grüße,
Tobia
B
Bauexperte01.04.15 18:59Hallo Tobia,
Grüße, Bauexperte
tobia schrieb:Was steht denn für diesen Fall im Notarvertrag?
Was kann man tun, wenn sich ein Bau verzögert?
Grüße, Bauexperte
Im Notarvertrag steht, dass der Verkäufer sich zur Fertigstellung und Bezugsfertigkeit bis zum 31.03.2015 verpflichtet wobei allerdings vom Verkäufer nicht zu vertretende Sachverhalte den Termin nach hinten verschieben können (insbesondere höhere Gewalt etc).
Mit den Käufern unserer derzeitigen ETW werden wir leider nicht weiter kommen da diese ihre Wohnung schon gekündigt haben.
Mit den Käufern unserer derzeitigen ETW werden wir leider nicht weiter kommen da diese ihre Wohnung schon gekündigt haben.
B
Bauexperte01.04.15 21:22Guten Abend,
Wenn nicht die Möglichkeit besteht, vorübergehend unter dem Dach von Familie oder Freunden unterzuschlüpfen, wirst Du auf den anfallenden Kosten für die temporäre Zwischenlösung sitzen bleiben. Gibt es bei euch in der Nähe vlt. Ferienwohnungen, welche Du für einen kurzfristigen Übergang mieten kannst?
Grüße, Bauexperte
tobia schrieb:Das habe ich vermutet; wenn Du keinen Hinweis - einen belegbaren Hinweis - vorbringen kannst, daß der Bauherr (ich nehme an, ein Bauträger) die Bauzeitüberschreitung "selbstverschuldet und außerhalb der notariellen Ausschlüsse" zu verantworten hast, hast Du - so leid es mir tut - die A-Karte gezogen.
Im Notarvertrag steht, dass der Verkäufer sich zur Fertigstellung und Bezugsfertigkeit bis zum 31.03.2015 verpflichtet wobei allerdings vom Verkäufer nicht zu vertretende Sachverhalte den Termin nach hinten verschieben können (insbesondere höhere Gewalt etc).
tobia schrieb:Das ist natürlich bitter.
Mit den Käufern unserer derzeitigen ETW werden wir leider nicht weiter kommen da diese ihre Wohnung schon gekündigt haben.
Wenn nicht die Möglichkeit besteht, vorübergehend unter dem Dach von Familie oder Freunden unterzuschlüpfen, wirst Du auf den anfallenden Kosten für die temporäre Zwischenlösung sitzen bleiben. Gibt es bei euch in der Nähe vlt. Ferienwohnungen, welche Du für einen kurzfristigen Übergang mieten kannst?
Grüße, Bauexperte
N
nordanney01.04.15 21:28Dumme Frage: Was passiert faktisch, wenn ihr nicht ausgezogen seid? Einer Familie mit kleinen Kindern eine Räumungsklage ans Bein zu hängen, dürfte schwierig sein. Die von mir genannte Variante wär aber auch echt fies Euren Käufern gegenüber - wenn auch sehr pragmatisch 😉
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